Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den…
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Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den Gestaltungs-Regelungen der neuen Bebauungsplänen bereits zu verankern, hier speziell im Neubaugebiet Leuchte
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den Gestaltungs-Regelungen der neuen Bebauungsplänen bereits zu verankern, hier speziell im Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Bergen-Enkheim die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verhindert werden. Begründung: Als kleiner Baustein für den Klimaschutz sollen die Bauherren hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz, u. a. für Bienen, Hummeln, Schmetterling und sonstigen Arten der Insekten leisten können. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten (Bienen, Hummeln und Schmetterlingen) Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO 2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden.
Inhalt
Antrag vom 25.06.2019, OF 257/16
Betreff: Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den Gestaltungs-Regelungen der neuen Bebauungsplänen bereits zu verankern, hier speziell im Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Bergen-Enkheim die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verhindert werden.
Begründung: Als kleiner Baustein für den Klimaschutz sollen die Bauherren hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz, u. a. für Bienen, Hummeln, Schmetterling und sonstigen Arten der Insekten leisten können. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten (Bienen, Hummeln und Schmetterlingen) Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO 2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2019Sie sind hierOFOF 257/16Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Garten-Freiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern. Dies ist in den Gestaltungs-Regelungen der neuen Bebauungsplänen bereits zu verankern, hier speziell im Neubaugebiet LeuchteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. August 2019OMOM 4942Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindernDirektanregung
- 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2383Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 2 WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen 1 WBE (= Ablehnung)