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Neubau der Stationen "Musterschule" und "Glauburgstraße"

Vorlagentyp: STMagistrat
41 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 236

Betreff: Neubau der Stationen "Musterschule" und "Glauburgstraße" Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den barrierefreien Bau der Station Musterschule hat die Vorhabenträgerin VGF in den geänderten Planunterlagen im Einzelnen folgende Maßnahmen zur Risikoverminderung vorgeschlagen: - Gestaltung der Haltestellenmöblierung in der Form, dass die Fahrgäste in der Regel über Stufen gleicher Höhe geführt werden. - Anzahl der verbleibenden zugänglichen schleifenden Schnitte werden durch Verkürzung in der Länge oder Veränderung der Haltestellentopographie (z.B. an den Haltestellen-Stirnseiten) deutlich reduziert. - Anbringung zusätzlicher Geländer und Handläufe. - Absicherung der verbleibenden schleifenden Schnitte durch eine Anordnung der Leuchten, die ein direktes "Einfädeln" von Rollstuhlfahrenden in schleifende Schnitte verhindert. - Dort wo durch eine "Slalomfahrt" in wenigen Fällen doch ein schleifender Schnitt angefahren werden könnte, sind Querrillen vorgesehen, die als taktile Warnung fungieren und in diesem Fall eine rechtzeitige Korrektur ermöglichen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde ein Sicherheitsgutachten mit zwei Ergänzungen durch Hamburg Consult (HC) erstellt und die wesentlichen Punkte in der Sitzung am 12.11.2015 dem Ortsbeirat vorgestellt. Das Ergebnis des Gutachtens wird von der Planfeststellungsbehörde geteilt. Demnach sind sowohl die Anordnung der Leuchten als auch die Querrillen dazu geeignet, das Sturz- und Stolperrisiko soweit zu minimieren, dass eine Bewertung in die niedrigere Risikokategorie "tolerabel" erreicht werden kann. Erkennbare sicherheitsrelevante Nachteile hat keine der beiden Möglichkeiten. Beim Redesign, im Sinne einer durchgängigen Bauweise mit 80 cm und Stufen zur Rückseite, mit Verzicht auf schleifende Schnitte wird ein gewisser Nachteil darin gesehen, dass die vorgesehene harmonische Einfügung der Bahnsteige in das städtebauliche Gesamtbild nicht in dem geplanten Maße realisiert werden könnte. Die wichtigsten Punkte aus diesem Gutachten wurden dem Ortsbeirat am 12.11.2015 vorgestellt. Nach Abwägung der zu berücksichtigenden Belange erscheint es grundsätzlich angemessen und ausreichend, die o. a. von der Vorhabenträgerin vorgeschlagenen Maßnahmen zur Absicherung der schleifenden Schnitte zur Risikominderung umzusetzen, um das verbleibende Risiko auf ein tolerables Maß zu senken. Die oben genannten fünf vorgeschlagenen Maßnahmen sowie dazugehörige Detailregelungen wurden als erforderliche Nebenbestimmung unter im Abschnitt A.III.3 in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen. Da der Station Glauburgstraße ein anderer Entwurf zu Grunde liegt, beziehen sich die vorher genannten Punkte lediglich auf die Bahnsteigausführung der Station Musterschule. Das Anbringen von zusätzlichen Geländern wurde aber ebenfalls in der Genehmigungsplanung für die Glauburgstraße berücksichtigt. Neben dem Sicherheitsgutachten sind die Ergebnisse eines Gutachtens zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges in das Planfeststellungsverfahren eingeflossen. Darin wurden zum Beispiel mehrere Maststandorte geringfügig verschoben bzw. entfernt. Über diese Änderungen wurden die betroffenen Anlieger im Zuge des Verfahrens informiert und deren Stellungnahmen sind in das Verfahren mit eingeflossen. Für beide Stationen wurde außerdem die Gestaltung und Markierung der hinter den Bahnsteigen liegenden Radwege unter der Federführung des Straßenverkehrsamtes weiter entwickelt. Diese liegen dem Sicherheitsgutachter zurzeit zur Prüfung und Endabstimmung vor. In der Sitzung am 12.11.2015 hat die VGF den Ortsbeirat über die in die Planfeststellung eingearbeiteten Änderungen informiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2015OFOF 786/3Neubau der Stationen .Musterschule. und .Glauburgstraße.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. September 2015OMOM 4518Neubau der Stationen „Musterschule“ und „Glauburgstraße“Direktanregung
  3. 1. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 Wochen
    STST 236Neubau der Stationen "Musterschule" und "Glauburgstraße"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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