Keine Einsparungen auf Kosten des Klimaschutzes und der Digitalisierung am Gymnasium Nord
Zusammenfassung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme klargestellt, dass keine Einsparungen auf Kosten des Klimaschutzes und der Digitalisierung am Gymnasium Nord vorgenommen werden. Dies soll sicherstellen, dass die Umsetzung des Digitalpaktes und die WLAN-Ausstattung nicht gefährdet sind.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Rahmen der Beschlussvorlage zur Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO im Projekt Gymnasium Nord (Westhausen) - 3. Bauabschnitt für die Oberstufe, wurden unter dem Vorbehalt der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und der Beachtung vorgegebener Standards, unterschiedliche Einsparuntersuchungen dargelegt.
Zu den vom Ortsbeirat 7 angeführten Themen zur Reduktion
- des Energiestandards,
- der Ausführung von akustisch wirksamen Maßnahmen,
- der Anzahl von EDV-Arbeitsplätzen, sowie
- der Anzahl von Beamer-Anschlüssen
kann zum jetzigen Zeitpunkt mitgeteilt werden, dass unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze keine Änderungen vorgenommen wurden. Die Umsetzung des Digitalpaktes sowie die WLAN-Ausstattung sind damit nicht gefährdet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2020MM 1412. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 1. November 2021OFOF 69/7Keine Einsparungen auf Kosten des Klimaschutzes und der Digitalisierung am Gymnasium NordOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. November 2021OMOM 988Keine Einsparungen auf Kosten des Klimaschutzes und der Digitalisierung am Gymnasium NordDirektanregung
- 10. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 2353Keine Einsparungen auf Kosten des Klimaschutzes und der Digitalisierung am Gymnasium NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab