Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2350
Betreff: Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg Zwischen den Einmündungen Marktstraße und Klingenweg besteht nur ein geringer Abstand. Die vorhandenen Stauräume reichen nicht aus, um einen zusätzlichen Linksabbieger in den Klingenweg zu realisieren. Der Magistrat kann der Anregung daher leider nicht entsprechen. Die räumlichen Gegebenheiten erlauben es auch nicht, einen ausreichend dimensionierten und funktionsfähigen Kreisverkehrsplatz einzurichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2018OFOF 206/16Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den KlingenwegOrtsbeiratsantrag · WBE
- 11. September 2018OMOM 3632Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den KlingenwegDirektanregung
- 21. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2350Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den KlingenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab