Dachreparatur des alten "Kapellchens" auf dem Nieder-Eschbacher Friedhof
Zusammenfassung
Die Sanierung des Daches des alten "Kapellchens" auf dem Nieder-Eschbacher Friedhof wird vorgeschlagen, um das Gebäude zu erhalten, das zwar nicht unter Denkmalschutz steht, aber dennoch aus Sicht des Denkmalamtes erhaltenswert ist. Die Arbeiten sollen durch eigenes Personal durchgeführt werden, um Kosten zu sparen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei dem "Kapellchen" handelt es sich um ein kleines Gebäude, das von der Friedhofsverwaltung als Lagerraum genutzt wird. Die dort verwahrten Gegenstände könnten auch anderweitig untergebracht werden und die Nutzung des Gebäudes damit entfallen.
Um das zwar nicht unter Denkmalschutz stehende, aber aus Sicht des Denkmalamtes dennoch erhaltenswerte Bauwerk zu bewahren, ist das Fachamt trotz angespannter Haushaltslage bereit, mit Hilfe des Zuschusses aus dem Ortsbeiratsbudget die Sanierung des Daches durchzuführen.
Hierfür wurden Materialkosten in Höhe von rund 3.000 EUR ermittelt. Die Ausführung der Arbeiten übernehmen Mitarbeitende der Werkstatt des Grünflächenamtes. Bei einer Auftragsvergabe an einen externen Anbieter belaufen sich die Kosten auf 16.000 EUR - 20.000 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden die Arbeiten daher durch das eigene Personal übernommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2022OFOF 135/15Dachreparatur des alten „Kapellchens“ auf dem Nieder-Eschbacher FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2022OIBOIB 112Dachreparatur des alten „Kapellchens“ auf dem Nieder-Eschbacher FriedhofBudget-Initiative
- 30. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2321Dachreparatur des alten "Kapellchens" auf dem Nieder-Eschbacher FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab