Dachreparatur des alten "Kapellchens" auf dem Nieder-Eschbacher Friedhof
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Bereitstellung von maximal 1.500 Euro aus dem Budget für die Dachsanierung des alten "Kapellchens" auf dem Friedhof Nieder-Eschbach. Die Reparatur ist notwendig, um größere Schäden und Gefahren für die Verkehrssicherheit zu vermeiden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
aus dem Budget des Ortsbeirats wird für die Dachsanierung des alten "Kapellchens" die auf dem Friedhof Nieder-Eschbach ein Betrag von maximal EUR 1.500,00 bereitgestellt?
Begründung
Das alte "Kapellchen" ist auf dem Nieder-Eschbacher Friedhof beheimatet. Das Dach ist schadhaft und muss dringend repariert werden. Wird es nicht repariert, so wird bei einem der nächsten Sturmereignisse wahrscheinlich noch ein größerer Schaden entstehen und es steigt die Gefahr der Verkehrssicherheit im direkten Umfeld. Für das Grünflächenamt als Friedhofsbetreiber mit einem eigenständigen Gebührenhaushalt stellt dieses Gebäude keine Funktion dar, weshalb eine Finanzierung über die zur Verfügung stehenden Mittel nicht möglich ist. Im Jahr 2015 war die Dachreparatur schon in der Diskussion und die Denkmalbehörden waren dabei auch involviert. Es bestanden damals Zweifel, ob es sich bei dem Gebäude tatsächlich um eine ehemalige Trauerhalle gehandelt hat. Möglicherweise war es immer schon als Schuppen genutzt. Da jedoch die Vollständigkeit der Ursprungssubstanz außergewöhnlich ist, sollte von einem Abriss, der in der Konsequenz bei mangelnder Verkehrssicherheit nötig wäre, abgesehen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2022Sie sind hierOFOF 135/15Dachreparatur des alten „Kapellchens“ auf dem Nieder-Eschbacher FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2022OIBOIB 112Dachreparatur des alten „Kapellchens“ auf dem Nieder-Eschbacher FriedhofBudget-Initiative
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2321Dachreparatur des alten "Kapellchens" auf dem Nieder-Eschbacher FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und SPD