Höchst: Gehwegsanierung mit Entsiegelung zwischen Stadtpark und Nidda
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Gehwegsanierung zwischen Stadtpark und Nidda. Der Gehweg ist nicht öffentlich und die Sanierung obliegt der Schrebergartenkolonie, da die Unterhaltungsleistungen im Pachtvertrag geregelt sind.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der asphaltierte Gehweg dient ausschließlich der Erschließung der Gärten und ist keine öffentliche Fläche. Der Gehweg ist insgesamt an den KGV verpachtet. Im bereits 1921 geschlossenen Pachtvertrag gehen die Unterhaltungsleistungen sämtlicher Anlagen zu Lasten der Schrebergartenkolonie (KGV).
Richtig ist, dass sich der Weg in einem schlechten Zustand befindet, die Sanierung ist allerdings Sache der KGV.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2022OFOF 390/6Höchst: Gehwegsanierung mit Entsiegelung zwischen Stadtpark und NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022OMOM 1799Höchst: Gehwegsanierung mit Entsiegelung zwischen Stadtpark und NiddaDirektanregung
- 24. Juni 2022STST 1486Höchst: Gehwegsanierung mit Entsiegelung zwischen Stadtpark und NiddaStellungnahme
- 30. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 2320Höchst: Gehwegsanierung mit Entsiegelung zwischen Stadtpark und NiddaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab