Höchst: Gehwegsanierung mit Entsiegelung zwischen Stadtpark und Nidda
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg zwischen Stadtpark Höchst und der Nidda zu sanieren und zu entsiegeln, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten und Überschwemmungen zu verhindern. Dies ist notwendig, da der Gehweg in schlechtem Zustand ist und bei Starkregen zu Schäden in den Kleingartenanlagen führt.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg zwischen Stadtpark Höchst, Nidda und den Anlagen 2 und 3 des KGV Höchst e. V. zu sanieren und für einen besseren Abfluss von Regenwasser zu sorgen. Dazu empfiehlt sich, den Gehweg zu entsiegeln und mit einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen. Um Überschwemmungen zu verhindern, dürfte(n) eine Absenkung und/oder eine Drainage notwendig sein.
Begründung
Dieser Gehweg ist eine wichtige Verbindung des Frankfurter Grüngürtels zwischen dem Stadtpark Höchst und der Nidda. Der derzeitige Belag hat sehr viele Unebenheiten, Risse sowie Schlaglöcher und birgt die Gefahr von Stürzen. Bei Starkregen überflutet der Gehweg, das Wasser läuft in die Kleingartenanlagen und verursacht dort Schäden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2022OFOF 390/6Höchst: Gehwegsanierung mit Entsiegelung zwischen Stadtpark und NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022Sie sind hierOMOM 1799Höchst: Gehwegsanierung mit Entsiegelung zwischen Stadtpark und NiddaDirektanregung
- 24. Juni 2022STST 1486Höchst: Gehwegsanierung mit Entsiegelung zwischen Stadtpark und NiddaStellungnahme
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 2320Höchst: Gehwegsanierung mit Entsiegelung zwischen Stadtpark und NiddaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats