Umrüsten von Fußgängerampeln für blinde und sehbehinderte Menschen in Niederrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2312
Betreff: Umrüsten von Fußgängerampeln für blinde und sehbehinderte Menschen in Niederrad Grundsätzlich wird die Einrichtung von akustischen Signalen für blinde und sehbehinderte Menschen an Lichtsignalanlagen (LSA) befürwortet. An einem Großteil der angesprochenen LSA ist eine dementsprechende Ergänzung gerätetechnisch möglich. Bei einigen Anlagen, wie z. B. in der Bruchfeldstraße, ist hierfür eine Modernisierung der Gesamtanlage notwendig. Derzeit stehen keine Mittel zur Umsetzung der Ortsbeiratsanregung zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2018OFOF 957/5Umrüsten von Fußgängerampeln für blinde und sehbehinderte Menschen in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. September 2018OMOM 3750Umrüsten von Fußgängerampeln für blinde und sehbehinderte Menschen in NiederradDirektanregung
- 7. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2312Umrüsten von Fußgängerampeln für blinde und sehbehinderte Menschen in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab