Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Installation von Solaranlagen auf städtischen Gebäuden, nachdem die Dachflächen auf ihre Eignung überprüft wurden. In den Jahren 2020 und 2021 wurden bereits zahlreiche Gebäude statisch geprüft und für geeignet befunden. Für 2022 sind weitere Projekte zur Installation von Solaranlagen vorgesehen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Städtische Bestandsgebäude werden zunächst auf Grundlage der Ausrichtung und Größe der Dachfläche für eine Solaranlage ausgewählt. Um die größtmögliche Sicherheit zu erreichen, werden die Dächer anschließend dachstatisch überprüft. Diese Untersuchung wird durch von der Stadt beauftragte Statiker durchgeführt. Das Ergebnis ist eine sogenannte Lastreserven-Ermittlung. Durch diese werden Dachflächen als geeignet oder als ungeeignet klassifiziert, d.h. die Dachflächen werden auf ihre Tragfähigkeit für die zusätzliche Last einer Solaranlage überprüft. Folgende Liegenschaften wurden im Laufe der letzten beiden Jahre 2020 und 2021 statisch geprüft. Bei allen geprüften Liegenschaften hat die Lastreserven-Ermittlung geeignete Flächen für die Errichtung von Solaranlagen ausgewiesen. Diese Flächen wurden dann unmittelbar mit Solaranlagen belegt. Gebäudename Leistung (kWp) Carl-Schurz-Schule 99 Berkersheimer Grundschule 99 Dahlmannschule 99 Franz-Böhm-Schule 99 Fraport-Arena 466 Georg-August-Zinn-Schule 99 Helene-Lange-Schule 220 IGS Kalbach 99 Kasinoschule 99 Käthe-Kollwitz-Schule 99 KGS Niederrad 99 Kindertagesstätte Krambambuli 70 Liebigschule 300 Liesel-Oestreicher-Schule 308 Meisterschule 99 Otto-Hahn-Schule 136 Otto-Hahn-Schule (Hauptgebäude) 273 Panorama-Schule 210 Textorschule 75 Werner-von-Siemens-Schule 252 Ziehenschule 99 Summe 3.399 Für folgende Liegenschaften ist ein entsprechender Prozess im Jahr 2022 geplant: Gebäudename Leistung (kWp) Leibnizschule 234 Adornogymnasium 269 Heinrich-Seliger-Schule 99 Schillerschule 99 Charles-Hallgarten-Schule 99 Grundschule Harheim 99 Summe 899 Um den Solaranlagenausbau in Zukunft zu beschleunigen, prüft der Magistrat zurzeit die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Er wird der Stadtverordnetenversammlung dazu entsprechende Voranträge unterbreiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2020OFOF 617/12Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
- 28. August 2020OMOM 6454Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenDirektanregung
- 27. November 2020STST 2054Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenStellungnahme
- 23. April 2022OFOF 234/12Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.
- 6. Mai 2022VV 403Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenAnfrage
- 16. Juni 2022OFOF 251/12Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juli 2022VV 437Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenAnfrage
- 30. September 2022Sie sind hierSTST 2311Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenStellungnahme
- 28. Oktober 2022OFOF 318/12Solaranlage auf dem Neubau der IGS Kalbach-Riedberg, künftige JosephineBakerGesamtschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. November 2022OMOM 3113Solaranlage auf dem Neubau der IGS Kalbach-Riedberg, künftige JosephineBakerGesamtschuleDirektanregung
- 6. März 2023Antwort des Magistrats · nach 131 WochenSTST 635Solaranlage auf dem Neubau der IGS Kalbach-Riedberg, künftige Josephine-Baker-GesamtschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab