Verkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2307
Betreff: Verkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale Zur o. g. Ortsbeiratsanregung nimmt die ABG Frankfurt Holding GmbH wie folgt Stellung:
Zu 1.: Die ABG FRANKFURT HOLDING hat im Jahr 2012 im Hinblick auf die Aufgabe der Firmenzentrale in der Elbestraße 48 den Markt sondiert ebenso im Hinblick auf die Veräußerung dieser Liegenschaft. Im Rahmen dieser Sondierungsmaßnahmen kam auch der Kontakt zur späteren Käuferin zustande.
Zu 2.: Im Rahmen dieser Sondierungsmaßnahmen wurde mit allen Erwerbsinteressenten im Jahr 2012 Gespräche über die Veräußerung der Liegenschaft geführt. Dabei wurde insbesondere den Erwerbsinteressenten die Gelegenheit der Besichtigung des Objektes gegeben sowie erforderliche Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Zu 3.: Der Aufsichtsrat der ABG FRANKFURT HOLDING wurde nicht nur in die Entscheidung über den Verkauf des Objektes Elbestraße 48 eingezogen. Vielmehr hat der Aufsichtsrat am 18.12.2013 beschlossen, das Objekt zu veräußern.
Zu 4.: Weitere Geschäftsbeziehungen zu Verantwortlichen der Käuferin gab und gibt es nicht.
Zu 5.: Wie bereits unter 1. und 2. ausgeführt, wurden die Verkaufsverhandlungen im Jahr 2012 geführt. Zum damaligen Zeitpunkt lagen keine Erkenntnisse darüber vor, dass der gesetzliche Vertreter der Käuferin im Jahr 2015/2016 Subjekt von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverhandlungen werden wird.
Zu 6.: Die ABG FRANKFURT HOLDING hat das Bundesdatenschutzgesetz beachtet. Dies verbietet es, mitzuteilen, welche Bank eine Bankgarantie und/oder Bürgschaften gestellt hat. Im Übrigen werden üblicherweise bei Grundstücksgeschäften keine Bürgschaften von Banken gestellt. So war dies auch im vorliegenden Veräußerungsvorgang der Fall.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2017OFOF 305/2Verkauf der ehemaligen ABG FirmenzentraleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2017OAOA 172Verkauf der ehemaligen ABG FirmenzentraleAnregung
- 24. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2307Verkauf der ehemaligen ABG FirmenzentraleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab