Dem Kinderärztemangel entgegenwirken - zweiter Versuch
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Mangel an Kinderärzten in Frankfurt am Main und den Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung. Es wird festgestellt, dass der Ortsbezirk 1 gut versorgt ist, jedoch in den kommenden Jahren eine steigende Nachfrage zu erwarten ist. Der Magistrat sieht keine Möglichkeit zur Zulassung neuer Arztsitze aufgrund des aktuellen Versorgungsgrades.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Gesundheitsamt hat zu dieser Anfrage die Kassenärztliche Vereinigung Hessen kontaktiert und folgende Stellungnahme erhalten: Frage 1.: Aus welchem Jahr stammt die Grundlage zur Berechnung der Verteilung von Arztsitzen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen? Ist eine neue Berechnung geplant? Wenn ja, wann? Die Bedarfsplanung legt bundeseinheitlich einen verbindlichen Rahmen zur Bestimmung der Arztzahlen fest, die für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. Ursprünglich wurde sie Anfang der 1990er für die ärztliche Versorgung eingeführt, um angesichts der hohen Ärztezahl eine Überversorgung zu verhindern. Dazu wird mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie ein bundeseinheitlicher Rahmen festgelegt. Innerhalb jeder Kassenärztlichen Vereinigung werden Planungsbereiche ausgewiesen, deren räumlicher Zuschnitt je nach Versorgungsebene der Arztgruppe unterschiedlich ausfällt. Kinderärzte sind in der Bedarfsplanung der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene zugeordnet und werden räumlich auf Grundlage von Landkreisen und kreisfreien Städten beplant. Diese Landkreise und kreisfreien Städte werden nach den Raumtypen der untenstehenden Tabelle eingeteilt. Je nach Zuordnung zu einem dieser Raumtypen weist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt eine bestimmte Verhältniszahl (Sollwert Relation Bevölkerung je Arzt) auf. Frankfurt ist beispielsweise dem Raumtyp 1 zugeordnet. Durch die Weiterentwicklung der Bedarfsplanungs-Richtlinie (Stand 30.06.2019) sind die Verhältniszahlen - Einwohnerzahl pro Arzt bzw. Psychotherapeut - in der Bedarfsplanungs-Richtlinie weiterhin nach Arztgruppe und Planungsbereich differenziert als bundeseinheitlicher Maßstab festgelegt. Jedoch gibt es zukünftig ein zweistufiges Berechnungsverfahren zur Anpassung dieser Basis-Verhältniszahlen nach vier Altersgruppen, Geschlecht und Krankheitslast in einer Region. Die dann errechneten regionalen Verhältniszahlen spiegeln wider, ob in einem Planungsbereich mehr oder weniger Ärzte bzw. Psychotherapeuten benötigt werden als im Bundesdurchschnitt. Die Verhältniszahlen bilden zudem die Grundlage für die Berechnung des Versorgungsgrades und somit auch für die Feststellung von "Überversorgung" oder "Unterversorgung". Wenn die tatsächliche Arztzahl die berechnete Sollzahl um zehn Prozent (110%-Regelung) übersteigt, so wird im Planungsbereich für diese Fachgruppe eine Überversorgung festgestellt und vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (LA) eine Zulassungsbeschränkung angeordnet. Niederlassungen sind dann nicht mehr bzw. nur unter ganz besonderen Umständen möglich. Der Landesausschuss tagt zwei Mal jährlich und hat zuletzt am 28.11.2019 einen Beschluss über die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen bzw. der Feststellung von Über- und Unterversorgung basierend auf dem Arztstand vom 01.10.2019 gefasst. Frage 2.: Wie hoch ist der tatsächliche aktuelle Bedarf an Kinderärzten in den Stadtteilen des Ortsbezirks 1? Zu berücksichtigen ist dabei die Anzahl der Kinder, wobei für Säuglinge und Kleinkinder ein realistischer, höherer Versorgungsaufwand berücksichtigt werden soll als für ältere Kinder. Im Ortsbezirk 1, welcher aus den Stadtteilen Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel und Gallus besteht, sind zum Stand 01.11.2019 acht Kinderärzte mit insgesamt 5,5 Versorgungsaufträgen vertragsärztlich tätig. Mit einem Einwohnerstand von 8.410 (Stand 31.12.2017) Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in diesem Bereich ergibt sich eine Relation von 1.530 Einwohner pro kinderärztlichem Versorgungsauftrag. Mit einer regionalen Verhältniszahl von 2.078 Einwohnern unter 18 Jahren pro kinderärztlichen Versorgungsauftrag in Frankfurt ist demnach der Ortsbezirk 1 sehr gut versorgt. Ausgehend von der Einwohnerzahl im Ortsbezirk 1 wären rein rechnerisch vier kinderärztliche Versorgungsaufträge ausreichend. Frage 3.: Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf an Kinderärzten in den Stadtteilen des Ortsbezirks 1 in den kommenden zehn Jahren? Zu berücksichtigen ist dabei natürlich die Anzahl der Kinder, wobei für Säuglinge und Kleinkinder ein realistischer, höherer Versorgungsaufwand berücksichtigt werden soll als für ältere Kinder. Zudem müssen der Zu- und Wegzug sowie der erhöhte Zeitbedarf bei Behandlungen in den letzten Jahren generell Berücksichtigung finden. Es soll eine Aufschlüsselung nach Jahren erfolgen. Die Bevölkerung von Frankfurt soll Prognosen zufolge bis 2030 auf 810.085 Einwohner ansteigen. Vergleicht man diese Einwohnerzahl mit dem Einwohnerstand zum 31.12.2018, so wird die Bevölkerung von Frankfurt schätzungsweise bis 2030 um ca. 7,6% ansteigen. Setzt man diese Wachstumsrate ebenfalls für die Stadtteile des Ortsbezirks 1 voraus und belässt den prozentualen Anteil der Kinder und Jugendlichen konstant, so ergibt sich eine voraussichtliche Einwohnerzahl von 9.047 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Ortsbezirk
- Ausgehend von einer gleichbleibenden regionalen Verhältniszahl von 2.078 Einwohnern unter 18 Jahren pro Kinderarzt, ergibt sich ein Bedarf von aufgerundet 4,5 kinderärztlichen Versorgungsaufträgen in dem genannten Ortsbezirk. Vor dem Hintergrund, dass derzeit acht Kinderärzte mit insgesamt 5,5 Versorgungsaufträgen in diesem Bereich vertragsärztlich tätig sind, sollte der Bezirk ebenfalls in 10 Jahren kinderärztlich gut versorgt sein. Es sei darauf hingewiesen, dass eine Aufschlüsselung nach Jahren sowie Stadtteilen nicht erfolgen kann, da genaue Bevölkerungsprognosen pro Stadtteil für die einzelnen Jahre nicht vorliegen. Frage 4.: Wie viele Kinderärzte gehen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 1 in den kommenden zehn Jahren in Rente? Bitte eine jährliche Aufschlüsselung in relativen und absoluten Zahlen mit geeignetem Vergleichswert aufführen und sofern datenschutzrechtlich möglich nach Stadtteilen unterscheiden. Ausgehend von einer Praxisabgabe im Alter von 65 Jahren werden in den nächsten 10 Jahren vier der acht Kinderärzte im Ortsbezirk 1 ihre Tätigkeit beenden. Jährlich stellt sich dies in relativen sowie absoluten Zahlen wie folgt dar. Zu erwähnen sei an dieser Stelle, dass in den Jahren 2022 bis 2029 unter den oben angegebenen Annahmen kein derzeit tätiger Kinderarzt im Ortsbezirk 1 sein
- Lebensjahr beendet. Stichtag1 Nachbesetzungsbedarf (absolut) Nachbesetzungsbedarf (relativ) 2019 1,50 27,27% 2020 1,00 18,18% 2021 1,00 18,18% Gesamt 3,50 63,64% 1 Stichtag ist jeweils der 31.12. eines Jahres Die gewünschte Aufschlüsselung nach Stadtteilen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Frage 5.: Wie viele neue Kinderärzte stehen unter Berücksichtigung aller Umstände den in Rente gehenden Kinderärzten im Ortsbezirk 1 in den kommenden zehn Jahren gegenüber? Bitte eine jährliche Aufschlüsselung in relativen und absoluten Zahlen mit geeignetem Vergleichswert aufführen und sofern datenschutzrechtlich möglich nach Stadtteilen unterscheiden. Wie viele neue Kinderärzte den in Rente gehenden Kinderärzten im Ortsbezirk 1 in den kommenden 10 Jahren gegenüberstehen, kann leider nicht beantwortet werden. Die untenstehende Grafik zeigt die Anzahl der Facharztanerkennungen als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin seit 2000 in Hessen. Die durchschnittliche Anzahl der Facharztanerkennungen lag in den Jahren 2000 bis 2017 bei 35,5. Inwiefern diese Kinder- und Jugendmediziner im stationären oder ambulanten Sektor tätig wurden bzw. in welchem Bundesland oder Ort sie ihre Tätigkeit aufgenommen haben, kann keine Aussage getroffen werden. Es sei jedoch erwähnt, dass in den letzten Jahren (2016-2019) alle beendeten kinderärztlichen Vertragsarztsitze in Frankfurt nachbesetzt werden konnten. Bezüglich der Anzahl der Bewerbungen hat Frankfurt aufgrund seiner Attraktivität einen Vorteil gegenüber ländlichen Regionen in Hessen. Frage 6.: Die Kassenärztliche Vereinigung und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte forderten die gesetzlichen Krankenkassen auf, 15 zusätzliche Kinderarztsitze landesweit bereitzustellen. Wie viele der Sitze wurden für Frankfurt und wie viele für den Ortsbezirk 1, und dort für welche Stadtteile, vorgesehen? Wie ist der aktuelle Sachstand? Die KV Hessen konnte mit Hilfe von Versorgungsanalysen im pädiatrischen Bereich Regionen ermitteln, in denen Bedarf an zusätzlichen Kinderärzten besteht. Hier sind sowohl städtische als auch ländliche Regionen betroffen, sodass die KV Hessen zusätzliche Sitze in diesen Regionen für Kinderärzte gefordert hat. Dem ist der Gesetzgeber bundeseinheitlich im Zuge der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung-Richtlinie nachgekommen. Nach der Anpassung der Verhältniszahlen im Zuge der Weiterentwicklung der Bedarfsplanungsrichtlinie kam es zu Veränderungen besonders im Bereich der Kinderärzte, die zu neuen Arztsitzen geführt haben. Gemäß dem Beschluss des Landesausschusses vom 28.11.2019 beruhend auf dem Arztstand 01.10.2019 ist der Planungsbereich Frankfurt mit einem Versorgungsgrad von 96,19% im pädiatrischen Bereich partiell geöffnet. Bis zur Sperrung des Planungsbereiches bestehen in Frankfurt mögliche Zulassungen im Umfang von 8,5 Versorgungsaufträgen. Diese partiellen Öffnungen gelten für den gesamten Planungsbereich Frankfurt; eine Beplanung auf Stadtteilebene bzw. Ortsbezirke wird nicht vorgenommen. Es sei jedoch erwähnt, dass im Auswahlverfahren der Bewerber der Zulassungsausschuss nach § 26 der Bedarfsplanungsrichtlinie auch den genauen Standort des Antragstellers zu berücksichtigen hat, um die bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes zu erreichen. Insofern es für einen Planungsbereich mehr Bewerbungen als freie Arztsitze gibt, würde somit ein Bewerber in einem aktuell schlechter versorgten Stadtteil innerhalb des Planungsbereiches bevorzugt werden. Frage 7.: Ist die zunächst zeitlich befristete Zulassung von Kinderarztsitzen in Stadtteilen mit einem schnell steigenden Bedarf, wie dem Gallus, möglich? Wenn ja, an welche Voraussetzungen ist die Zulassung geknüpft und wie kann diese zeitnah umgesetzt werden? Frage 8.: Hat die Stadt Frankfurt eine Einflussmöglichkeit auf die Zulassung neuer Arztsitze (z. B. in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Land Hessen)? Wenn ja, welche? Frage 9.: Kann durch die Stadt Frankfurt darauf hingewirkt werden, dass neue Sitze nicht als Sonderbedarf finanziert werden? Wenn ja, wie? Zu Fragen 7. bis 9.: Wie bereits erwähnt, ist der Planungsbereich Frankfurt mit einem Versorgungsgrad von 96,19% partiell geöffnet. Niederlassungsmöglichkeiten bestehen im Umfang von 8,5 Versorgungsaufträgen. Vor diesem Hintergrund bestehen derzeit keine Einflussmöglichkeiten auf die bedarfsabhängige Zulassung weiterer Arztsitze. Eine Sonderbedarfszulassung kommt beispielsweise lediglich unter besonderen Voraussetzungen in gesperrten Planungsbereich in Betracht (§ 36 sowie 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie). Nach §19 Absatz 4 Zulassungsverordnung-Ärzte kann der Zulassungsausschuss die Zulassung in einem Planungsbereich ohne Zulassungsbeschränkungen mit einem allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad ab 100 Prozent befristen. Vor dem Hintergrund, dass der Versorgungsgrad in Frankfurt im Rahmen der kinderärztlichen Versorgung 96,19% beträgt, ist dies nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2019VV 1184Kinderärzte dringend gesucht!Anfrage
- 7. Mai 2019VV 1253Dem Kinderärztemangel entgegenwirkenAnfrage
- 17. Mai 2019STST 959Kinderärzte dringend gesucht!Stellungnahme
- 16. August 2019STST 1569Dem Kinderärztemangel entgegenwirkenStellungnahme
- 12. Oktober 2019OFOF 1092/1Dem Kinderärztemangel entgegenwirken - zweiter VersuchOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2019VV 1469Dem Kinderärztemangel entgegenwirken - zweiter VersuchAnfrage
- 7. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 228Dem Kinderärztemangel entgegenwirken - zweiter VersuchStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab