Radwege in der Homburger Landstraße
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282
Betreff: Radwege in der Homburger Landstraße Die Benutzungspflicht des Radweges entlang der Homburger Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg wurde im November 2016 aufgehoben. Es besteht keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr, welche eine Benutzungspflicht rechtfertigen würde. Die Höchstgeschwindigkeit in diesem Straßenabschnitt beträgt 30 km/h, welche in der Regel eine Fahrbahnnutzung im Mischverkehr (Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr) ermöglicht. Die Verkehrszeichen (VZ 241 Straßenverkehrs-Ordnung "Getrennter Rad- und Fußweg" beziehungsweise "Getrennter Fuß- und Radweg") wurden entfernt. Radfahrende können den vorhandenen Radweg nunmehr alternativ zur Fahrbahn nutzen. Die Furtmarkierungen an den einmündenden Straßen sind weiterhin vorhanden, um die Vorfahrt des Radverkehrs an diesen Stellen zu verdeutlichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2018OFOF 523/10Radwege in der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. September 2018VV 1004Radwege in der Homburger LandstraßeAnfrage
- 7. Dezember 2018Sie sind hierSTST 2282Radwege in der Homburger LandstraßeStellungnahme
- 7. Januar 2019OFOF 674/10Radwege der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2019OMOM 4161Radwege der Homburger LandstraßeDirektanregung
- 14. Juni 2019STST 1171Radwege der Homburger LandstraßeStellungnahme
- 18. August 2025OFOF 1104/10Radverkehr in der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. September 2025OMOM 7261Radverkehr in der Homburger LandstraßeDirektanregung
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 399 WochenSTST 2082Radverkehr in der Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab