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Radwege der Homburger Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
399 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1171

Betreff: Radwege der Homburger Landstraße Zu 1.: Mit Entfernung der blauen Radwegschilder wurde die Benutzungspflicht für den Radweg in der Homburger Landstraße aufgehoben, weil keine besondere Gefährdung bei Nutzung der Fahrbahn vorliegt. Da sich ansonsten an der Gestaltung des (ehemals benutzungspflichtigen) Radweges nichts geändert hat, sind sowohl Trennlinien, als auch Fahrradpiktogramme und Furtmarkierungen an den Einmündungen verblieben, bzw. wurden erneuert (siehe hierzu auch ST 1842/2018 zur OM 3281/2018). Im Zuge einer Straßensanierung wäre es möglich, den Radweg gänzlich zurückzubauen und zu einem Gehweg umzuwidmen, dies ist jedoch aktuell nicht vorgesehen.

Zu 2.: Ein Radweg ist durch die Gestaltung seiner Oberfläche (Asphalt, unterschiedliche Pflasterfarbe im Vergleich zum Gehweg oder durch Markierungen) als Radweg zu erkennen und stellt ein Angebot für Radfahrende dar, diesen alternativ zur Fahrbahn zu nutzen. In den Fällen, wo aufgrund einer besonderen Gefahrenlage gemäß § 45 (9) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Nutzung der Fahrbahn als zu gefährlich eingestuft wird, werden mittels der entsprechenden Verkehrszeichen (VZ) 237 (Sonderweg Radfahrer), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder 241 (getrennter Fuß- und Radweg) StVO, Radfahrende gezwungen, die Radwege zu benutzen. Kurz gesagt: Ein Schild macht einen Radweg nicht zu einem Radweg, es macht ihn nur benutzungspflichtig. Sowohl die Gehwegnutzung durch Radfahrende als auch das Parken auf Radwegen stellen in der Regel vorsätzliche Verstöße gegen die StVO dar, welche durch verkehrsbehördliche Maßnahmen nicht verhindert werden können. Während unabhängig von der Radverkehrsführung Radfahrende im Zweifel immer auf den Fußverkehr Rücksicht nehmen müssen, stellt ein Parken jenseits der Fahrbahn stets eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn keine Verkehrszeichen das Gehwegparken erlauben. Sofern im Einzelfall ein Radweg tatsächlich nicht vom Gehweg zu unterscheiden ist, kann eine Markierung zur Verdeutlichung vorgenommen werden.

Zu 3.: Radfahrende haben jederzeit die Möglichkeit, unter Beachtung des sonstigen Verkehrs zwischen Fahrbahn und (nicht benutzungspflichtigem) Radweg zu wechseln. Dies kann dementsprechend auch im Einmündungsbereich erfolgen. Gehwege/Fußwege dürfen nur von Kindern unter 10 Jahren (und von begleitenden Personen über 16 Jahren) genutzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2018OFOF 523/10Radwege in der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. September 2018VV 1004Radwege in der Homburger LandstraßeAnfrage
  3. 7. Dezember 2018STST 2282Radwege in der Homburger LandstraßeStellungnahme
  4. 7. Januar 2019OFOF 674/10Radwege der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 22. Januar 2019OMOM 4161Radwege der Homburger LandstraßeDirektanregung
  6. 14. Juni 2019Sie sind hier
    STST 1171Radwege der Homburger Landstraße
    Stellungnahme
  7. 18. August 2025OFOF 1104/10Radverkehr in der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 2. September 2025OMOM 7261Radverkehr in der Homburger LandstraßeDirektanregung
  9. 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 399 WochenSTST 2082Radverkehr in der Homburger LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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