Verkaufsinteresse von Grundstückseigentümern der Grünen Lunge erfragen
Zusammenfassung
Der Magistrat erfragt das Verkaufsinteresse von Grundstückseigentümern der Grünen Lunge, um bei Bedarf Flächenankäufe zu tätigen. Dies geschieht nur bei konkretem Erwerbsinteresse und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Stadtverordnetenversammlung.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der zur Verfügung stehenden begrenzten personellen Ressourcen nimmt der Magistrat aktuell nur dann Kontakt zu Grundstückseigentümern auf, wenn ein konkretes Erwerbsinteresse besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn private Grundstücke zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main benötigt werden.
Sobald die Stadtverordnetenversammlung über die weitere Stadtentwicklung in dem vom Ortsbeirat genannten Bereich entschieden hat, wird der Magistrat die dafür notwendigen Flächenankäufe tätigen.
Allgemein ist ein Grundstücksankauf in dieser Größenordnung zur reinen Bodenbevorratung nur im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2022OFOF 275/3Verkaufsinteresse von Grundstückseigentümern der Grünen Lunge erfragenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. Juni 2022OMOM 2274Verkaufsinteresse von Grundstückseigentümern der Grünen Lunge erfragenDirektanregung
- 30. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2277Verkaufsinteresse von Grundstückseigentümern der Grünen Lunge erfragenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab