Verkaufsinteresse von Grundstückseigentümern der Grünen Lunge erfragen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, das Verkaufsinteresse von Grundstückseigentümern in der Grünen Lunge zu erfragen. Dies ist notwendig, um unversiegelte Flächen ökologisch und zum Allgemeinwohl gestalten zu können. Ein Ankauf dieser Flächen könnte eine Möglichkeit darstellen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird beauftragt, mit Eigentümern von Grundstücken in der Grünen Lunge in Kontakt zu treten, um ein eventuell vorhandenes Verkaufsinteresse in Erfahrung zu bringen.
Begründung
Der Bebauungsplan der Grünen Lunge wird insofern geändert werden, als dass unversiegelte Flächen nicht bebaut werden dürfen. Um diese Flächen ökologisch und zum Allgemeinwohl gestalten zu können, ist es sinnvoll, dass die Stadt Frankfurt über diese Flächen verfügen kann. Ein Ankauf dieser Flächen wäre hierfür eine Möglichkeit. Zu diesem Zweck besteht der erste Schritt darin, das Verkaufsinteresse von jetzigen Eigentümern, wie z. B. der ehemaligen Gärtnerei Harisch oder dem Beamtenwohnungsverein, zu erfragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2022OFOF 275/3Verkaufsinteresse von Grundstückseigentümern der Grünen Lunge erfragenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2274Verkaufsinteresse von Grundstückseigentümern der Grünen Lunge erfragenDirektanregung
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2277Verkaufsinteresse von Grundstückseigentümern der Grünen Lunge erfragenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats