Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Haltverbot) vor der Leonhardsgasse 2
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Leonhardsgasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2275
Betreff: Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Haltverbot) vor der Leonhardsgasse 2 Aufgrund einer Bürgeranregung wurde die Beschilderung in der Leonhardsgasse angepasst. Da in der Leonhardsgasse auf dem ganzen Abschnitt ein absolutes Haltverbot besteht, wurde folgende Schilderkombination gewählt: Über dem Verkehrszeichen (VZ) 286-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (eingeschränktes Haltverbot, Rechtsaufstellung) mit dem Zusatz "Werktags 7-16 h" wurde das VZ 283-30 StVO (absolutes Haltverbot, Mitte, Rechtsaufstellung) angebracht. Damit besteht während der genannten Zeiten ein zeitlich begrenztes eingeschränktes Haltverbot, außerhalb dieser Zeiten ein absolutes Haltverbot. Die sogenannte "Ladezone" wird am Ende der Gaststätte "Zum Rad" mit dem VZ 286-20 StVO (eingeschränktes Haltverbot, Ende) beendet. Sollte das VZ 283 StVO, wie in der Anregung vorgeschlagen, entfernt werden, würde außerhalb der Zeiten "7-16 h" in der Leonhardsgasse das uneingeschränkte Parken erlaubt sein. Somit könnte auch der Fußgängerüberweg nicht mehr vor dem Beparken geschützt werden. Aus diesem Grund wird der Anregung nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2018OFOF 413/11Entfernen von Schild 283 (absolutes Halteverbot) vor Leonhardsgasse 2Ortsbeiratsantrag · FDP
- 17. September 2018OMOM 3680Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2Direktanregung
- 7. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2275Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Haltverbot) vor der Leonhardsgasse 2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab