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Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Vorschlag betrifft die Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Der Magistrat sieht jedoch keine Notwendigkeit für diese Maßnahme, da die Sichtverhältnisse gut sind und frühere Aufpflasterungen zu Lärmbelästigungen führten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Abschnitt wurde im ersten Quartal des vergangenen Jahres saniert und die Markierung erneuert. Vor und nach dem Fußgängerüberweg gibt es eine Sperrfläche. Die Sichtverhältnisse für den Autoverkehr sind also gut. Eine Aufpflasterung hält der Magistrat vor diesem Hintergrund nicht für nötig. Aufpflasterungen an anderer Stelle haben zudem gezeigt, dass es zu erheblichen Lärmbelästigungen durch Überfahren kommt. Der Magistrat kann daher dieser Anregung nicht entsprechen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Mai 2022OFOF 451/5Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der StresemannalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Juni 2022OMOM 2309Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der StresemannalleeDirektanregung
  3. 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 2242Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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