Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Vorschlag betrifft die Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der Stresemannallee, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Der Magistrat sieht jedoch keine Notwendigkeit für diese Maßnahme, da die Sichtverhältnisse gut sind und frühere Aufpflasterungen zu Lärmbelästigungen führten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Abschnitt wurde im ersten Quartal des vergangenen Jahres saniert und die Markierung erneuert. Vor und nach dem Fußgängerüberweg gibt es eine Sperrfläche. Die Sichtverhältnisse für den Autoverkehr sind also gut. Eine Aufpflasterung hält der Magistrat vor diesem Hintergrund nicht für nötig. Aufpflasterungen an anderer Stelle haben zudem gezeigt, dass es zu erheblichen Lärmbelästigungen durch Überfahren kommt. Der Magistrat kann daher dieser Anregung nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2022OFOF 451/5Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der StresemannalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juni 2022OMOM 2309Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der StresemannalleeDirektanregung
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2242Aufpflasterung vor dem Zebrastreifen an der StresemannalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab