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Der weite Weg zum UNESCO-Welterbe - wann werden die Bastionen der Römerstadt-Siedlung saniert?

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die geplanten Sanierungsmaßnahmen der Bastionen und Stützmauern in der Römerstadt im Rahmen des Programms 'Nationale Projekte des Städtebaus'. Ziel ist es, das baukulturelle Erbe zu bewahren und die Lebensqualität der Bewohner:innen zu erhöhen. Die Maßnahmen sollen bis Ende 2024 umgesetzt werden.

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Stellungnahme des Magistrats

zu 1.-5.:

In der Ortsbeiratssitzung am 13.10.2022 hat das Stadtplanungsamt den aktuellen Stand zu den Freiraumprojekten in der Römerstadt im Programm ‚Nationale Projekte des Städtebaus _ Neues Frankfurt' vorgestellt. Durch die Aufnahme in das Programm "Nationale Projekte des Städtebaus" (NPS) unterstützt der Bund das Ziel der Stadt Frankfurt, das baukulturelle Erbe des Neuen Frankfurts zu bewahren und zeitgemäß weiter zu entwickeln. Die Bundesförderung beträgt gemäß Zuwendungsbescheid 5 Mio. Euro bei einem städtischen Komplementäranteil in Höhe von 2,5 Mio. Euro (Maßnahmen in der Römerstadt, in der Heimatsiedlung und im Riederwald). Die Förderquote aus dem Bundesprogramm beträgt für den städtischen Anteil zwei Drittel der förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil umfasst 1/3 der förderfähigen Kosten. Der Förderanteil der ABG-Anteile beträgt gemäß Förderrichtlinie 1/3 der förderfähigen Kosten. 2/3 der Kosten verbleiben bei der ABG. Flankierend zum Programm NPS werden von der ABG in eigener Zuständigkeit Finanzmittel für Gebäudemaßnahmen in der Römerstadt eingesetzt.

Folgende Freiraumprojekte sind in der Römerstadt für eine Förderung vorgesehen:

  1. Bastions- und Stützmauer: Erhalt und Instandsetzung des östlichen Mauersegments (Bastionen und Stützmauern An der Ringmauer) nach Kriterien der Denkmalpflege und

2. Siedlungsachsen und Bastionsplätze: Die flankierende, exemplarische Qualifizierung der Siedlungsachsen und Bastionsplätze

o Im Burgfeld 63-65

o An der Ringmauer 93

o An der Ringmauer 13

Beide Projekte werden aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsanteile von Stadt und ABG als Gemeinschaftsprojekte durchgeführt. Die Grundlage bildet eine Planungs- und Durchführungsvereinbarung zwischen Stadt (ASE) und ABG.

Die zur Nidda hin abschließende Hangstützmauern mit ihren Bastionen sind ein bedeutendes Freiraumelement in der Römerstadt. Neben der städtebaulichen Bedeutung verfügt die Hangstützmauer als frühes Beispiel eines historischen Eisenbetons über einen hohen historischen und technischen Denkmalwert. Seit mehr als 20 Jahren steht die Sanierung von Bastionen und Stützmauern in der Diskussion.

Die Gesamtanlage erstreckt sich von West nach Ost über eine Strecke von rd. 1,6 km. In der Programmlaufzeit wird das östliche Mauersegment (An der Ringmauer) instandgesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die erzielten Kenntnisse und Erfahrungen ggf. modifiziert auf das westliche Mauersegment übertragen werden (außerhalb des Programms NPS).

Die Kosten einer Instandsetzung sind erst auf der Grundlage einer projektreifen Ausführungsplanung belastbar zu beziffern. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung (Grundlage: Schadensuntersuchung) ist für das östliche Mauersegment von Schätzkosten in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro auszugehen. Die Kostenschätzung bildet den bisherigen Planungsstand und die aktuellen Baupreise ab und ist nicht abschließend.

Um neben der technischen Mauersanierung weitere, erlebbare Impulse im Siedlungsbereich entfalten zu können werden flankierend zur Mauer exemplarisch 3 Siedlungsachsen mit ihren angrenzenden Bastionsplätzen qualifiziert. Die Maßnahmen knüpfen an die bauzeitliche Qualität an, die durch verschiedene Überformungen und Unachtsamkeit stark gelitten hat und wiederbelebt werden soll. Gleichwohl sind die Maßnahmen geeignet, um die Lebensqualität in der Siedlung für ihre Bewohner:innen zu heben und die Identität zu stärken.

Das denkmalpflegerische Leitziel der Instandsetzung umfasst den behutsamen und substanzschonender Erhalt von Bastionen und Stützmauern mit folgenden Teilzielen:

  • Gewährleistung der Standsicherheit
  • Beibehalt des historischen Erscheinungsbildes
  • Erhalt des Baumbestands
  • Erhalt der originalen Bausubstanz mit den historischen Oberflächen, soweit technisch vertretbar
  • Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Um diese Ziele zu einzulösen sind seit Programmbeginn umfängliche Voruntersuchungen durchgeführt worden, darunter:

  • Auswertung bisheriger Bestandserkundungen
  • Restauratorische Untersuchung zur bauzeitlichen Oberflächengestaltung (Putzoberflächen / Farbigkeit), daraus abgeleitet: Sanierungsempfehlungen zum historischen Putzbestand
  • Geo- und abfalltechnische Geländeuntersuchung zur Bestandsbewertung (Baugrund und Durchwurzelung)
  • Schalltomographie der Bäume auf den Bastionsterrassen / Überprüfung Standsicherheit,
  • Photogrammetrisches Aufmaß als Grundlage zur Schadenskartierung
  • Betontechnologische Untersuchungen (Materialbegutachtung / Kernbohrungen / Oberflächenanalytik / Karbonatisierungstiefe, Druckfestigkeit, Haftzugfestigkeit etc.)
  • Gutachten über den statisch-konstruktiven Zustand mit Bestandsaufnahme,

Schadensaufnahme und notwendige Instandsetzungsmaßnahmen (Büro Kayser+ Böttges/Bethel+Maus)

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen wurden im Oktober 2022 die Ingenieurleistungen für die Ausführung der Maßnahmen an der Bastionsmauer öffentlich ausgeschrieben. Da kein Angebot einging, wird die Vergabe derzeit über eine beschränkte Ausschreibung wiederholt. Nach derzeitigem Stand ist bei einem regelhaften Verlauf davon auszugehen, dass die Maßnahme im Jahr 2023/24 umgesetzt wird. Im Anschluss folgt die Qualifizierung der Bastionsplätze und Siedlungsachsen, deren Ausführung auf den Bauablauf und Baufortschritt der Mauersanierung abgestimmt werden muss.

Um beide Maßnahmen für eine Durchführung im Rahmen des Programms NPS abzusichern, wurde dem Bund die optionale Verlängerung der Programmlaufzeit bis Ende 2024 angezeigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. September 2022OFOF 199/8Der weite Weg zum UNESCO-Welterbe - wann werden die Bastionen der Römerstadt-Siedlung saniert?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Oktober 2022VV 520Der weite Weg zum UNESCO-Welterbe - wann werden die Bastionen der Römerstadt-Siedlung saniert?Anfrage
  3. 23. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 223Der weite Weg zum UNESCO-Welterbe - wann werden die Bastionen der Römerstadt-Siedlung saniert?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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