Fußweg am Luderbach
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass der Durchgang am Luderbach Teil der Kleingartenanlage ist und nie als öffentlicher Weg genutzt wurde. Eine Öffnung für die öffentliche Nutzung wird abgelehnt, da der Weg nicht als solcher ausgebaut ist und keine Verkehrssicherungspflicht übernommen werden kann.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der in der Anfrage des Ortsbeirats angesprochene Durchgang ist Bestandteil der Kleingartenanlage und war lediglich zur Durchführung der Baumaßnahme geöffnet worden. Er war zu keiner Zeit eine öffentliche Wegeverbindung und wurde nach Abschluss der Baumaßnahme wieder geschlossen. Der Durchgang ist nicht als öffentlicher Weg ausgebaut und wird vom Magistrat nicht als solcher unterhalten, sodass die Verkehrssicherungspflicht nicht übernommen werden kann. Eine Öffnung des Wegs für eine öffentliche Nutzung kommt aus diesem Grund nicht in Betracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2021OFOF 150/5Fußweg am LuderbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2021OMOM 781Fußweg am LuderbachDirektanregung
- 4. Februar 2022STST 295Fußweg am LuderbachStellungnahme
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 2220Fußweg am LuderbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab