Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Umnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) für kulturelle Zwecke genehmigt, wobei die maximale Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt ist. Dies erfolgt in Abstimmung mit der baufachlichen Beratung und einer Überarbeitung der Planung sowie Kostenschätzung.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Umnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) für die temporäre Nutzung zu kulturellen Zwecken ist möglich. Aufgrund des kleinteiligen Grundrisses beschränkt sich die maximal zulässige Gesamtzahl der Personen bei Veranstaltungen auf 20 Personen. Entsprechend der Vereinbarung an dem Ortstermin am 19.01.2022 mit baufachlicher Beratung erfolgt die Überarbeitung der bisherigen Planung sowie der Kostenschätzung. Zum Fortgang wird der Magistrat berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2021OFOF 143/3Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, BauberatungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 2. Dezember 2021OMOM 1284Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, BauberatungDirektanregung
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2213Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, BauberatungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab