Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 beantragt eine Bauberatung zur kulturellen Nutzung des Pavillons im Bethmannschen Gartenhaus. Ziel ist es, die baulichen Anforderungen für kulturelle Veranstaltungen zu klären. Die einstimmige Annahme des Antrags zeigt die Unterstützung aller Parteien.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bauberatung in Bezug auf die zusätzlichen baulichen Anforderungen aufgrund einer kulturellen Nutzung für das Nebengebäude (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses durch die Bauaufsicht zu veranlassen.
Begründung
Gartenhaus, Bauberatung Der OBR 3 strebt eine öffentliche Mitnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses für kleinere kulturelle Veranstaltungen (z. B. Musik, Lesungen) an. Firma Lurse, momentaner Mieter und künftiger Erbbauberechtigter, kann sich eine kulturelle Mitnutzung des Pavillons grundsätzlich vorstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden Gespräche von Vertreterinnen des OBR und des Stadtbezirksvorstehers mit dem bisherigen Liegenschaftsdezernenten (Jan Schneider), dem ABI, aber auch in großer Runde (mit Lurse, Dezernat, und ABI) geführt. Über die Ausgestaltung der kulturellen Nutzung gibt es ein gemeinsames Verständnis. Offen bleibt jedoch noch die Frage welche zusätzlichen baulichen Anforderungen (Brandschutz u.a.) sich aus der kulturellen Nutzung ergeben. Um hier weiter zu kommen, sollte im nächsten Schritt eine Bauberatung durch die Bauaufsicht erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2021Sie sind hierOFOF 143/3Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, BauberatungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 2. Dezember 2021OMOM 1284Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, BauberatungDirektanregung
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2213Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, BauberatungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme