Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Wegefläche "Im Bruch" größtenteils im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main ist und die Verkehrssicherheit durch regelmäßige Begehungen gewährleistet wird. Es gibt keinen bestimmten Ausbaustandard für diese Wegeflächen, und die Nutzung ist nur einem beschränkten Kreis von Nutzenden vorbehalten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die öffentliche Wegefläche "Im Bruch" befindet sich überwiegend (Flurstücke-Nr. 51/10, 51/12, 249/1, 249/2, 249/3, 251/2, 251/3 und 251/4) im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und in der Vermögensverwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Eine Teilfläche (Flurstück-Nr. 251/6) ist im Eigentum des Landes Hessen. Der Magistrat gewährleistet die Verkehrssicherheit der gesamten Wegefläche mit regelmäßigen Begehungen. Die Bauunterhaltung liegt beim jeweiligen Eigentümer. In dem seit dem 15.11.1977 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. B 294 sind nur die städtischen Flurstücke Nr. 251/2, 251/3 und 251/4 als Verkehrsflächen festgesetzt. Die Wegeflächen "Im Bruch" im weiteren Verlauf bis zur Mainzer Landstraße waren offenbar bereits vorhanden, als der Bebauungsplan aufgestellt wurde. Sie wurden in diesem nachrichtlich aufgenommen. Für die Wegeflächen besteht kein bestimmter Ausbaustandard. Ein solcher kann auch nicht eingefordert werden. Die Anforderungen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht für solche Wegeflächen sind deutlich geringer als für sonstige Straßen. Dementsprechend ist bei der Nutzung die gebotene Sorgfalt zu wahren. Dass die Nutzung der Wegeflächen "Im Bruch" nur einem beschränkten Kreis von Nutzenden vorbehalten bleibt, dokumentieren die verkehrsrechtlichen Anordnungen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (Verkehrszeichen 250), "Radverkehr und Anlieger frei" (VZ Nr. 1020-12) und "Mofas frei" (VZ 1022-11) an beiden Einmündungen des Weges. Die Schadenshaftung gilt es stets im Einzelfall zu prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2021OFOF 130/6Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. September 2021OMOM 647Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?Direktanregung
- 13. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2210Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab