Sportanlage Birsteiner Straße; Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 220
Betreff: Sportanlage Birsteiner Straße; Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Die Sportanlage Birsteiner Straße besteht aus einem Tennenplatz, einem Rasenplatz mit 400m-Tennenlaufbahn und einem Kunstrasenplatz für Hockey. Alle Sportflächen mit Ausnahme des Kunstrasenplatzes werden von der Sportvereinigung 03 Fechenheim betreut. Der Kunstrasenplatz befindet sich in der Betreuung des Hockey-Clubs 1922 Schwarz-Orange Frankfurt/Fechenheim e.V. Ein weiterer Fußballverein, JuZ Fechenheim, nutzt die Sportanlage ebenfalls. Im September 2012 wurde auf der Sportanlage Birsteiner Straße das moderne Umkleide- und Funktionsgebäude eingeweiht und den Vereinen zur Nutzung übergeben.
Zu 1.) Der Wunsch der beiden Fußballvereine nach einem weiteren Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Birsteiner Straße ist dem zuständigen Fachamt bekannt. Da jedoch hierfür zurzeit keine Mittel im Haushalt eingestellt sind, ist im Rahmen künftiger Etatberatungen hierüber zu entscheiden. Aus Sicht des zuständigen Fachamtes haben darüber hinaus andere Sanierungsprojekte Vorrang vor dieser Maßnahme.
Zu 2.) Der Tennenplatz wurde im Jahr 2006 grundsaniert und kann daher kostengünstiger in einen Kunstrasenplatz umgebaut werden (vergleichbar dem Bau des Kunstrasenplatzes in Schwanheim im Jahr 2012 = 590.000,00 € netto gemäß Bau- und Finanzierungsvorlage). Zu beachten ist jedoch, dass sich auf der in Rede stehenden Fläche kein wettkampfgerechter Kunstrasenplatz darstellen lässt und vorab geprüft werden müsste, ob eine Verbreiterung des Spielfeldes realisierbar wäre. Alternativ könnte der Rasenplatz mit der Tennenlaufbahn in einen Kunstrasenplatz mit Kunststofflaufbahn umgewandelt werden. Hier wäre mit Kosten i.H.v. ca. 1.900.000 € (netto) zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2013OFOF 209/11Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteinerstraße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen KunstrasenplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. September 2013EAEA 259Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen KunstrasenplatzEtatanregung
- 7. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 220Sportanlage Birsteiner Straße; Umwandlung des Tennenplatzes in einen KunstrasenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab