Fahrradwege im Ortsbezirk regelmäßig auf Falschparker kontrollieren
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Überwachung von Fahrradwegen im Ortsbezirk und der Notwendigkeit, Falschparker zu kontrollieren. Es wird betont, dass die Städtische Verkehrspolizei aufgrund unzureichender personeller Ausstattung nicht in der Lage ist, die massiven Parkverstöße effektiv zu ahnden, was zu einem hohen Beschwerdeaufkommen führt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Überwachung von Radverkehrsanlagen ist eine Priorität der Städtischen Verkehrspolizei, da außer Frage steht, wie wichtig es ist, dass diese dem Radverkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. In den Außenbereichen erfolgt die Überwachung im allgemeinen Streifendienst. Die massenweise auftretenden Parkverstöße können mit repressiven Mitteln allein jedoch nicht unterbunden werden. Dafür ist die Sanktionswahrscheinlichkeit, reglementiert durch die personelle Ausstattung der Städtischen Verkehrspolizei, zu gering. Die Verwarnung hat somit keine hinreichend abschreckende Wirkung mehr, wird billigend in Kauf genommen und führt somit stadtweit zu einem hohen Beschwerdeaufkommen, welches mittels der Verkehrsüberwachung nur schwer zu bewältigen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2023OFOF 321/8Fahrradwege im Ortsbezirk regelmäßig auf Falschparker kontrollierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Juli 2023OMOM 4329Fahrradwege im Ortsbezirk regelmäßig auf Falschparker kontrollierenDirektanregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2209Fahrradwege im Ortsbezirk regelmäßig auf Falschparker kontrollierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab