Schulwegsicherung Franckeschule
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Ginnheimer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Bestehenden Wohnraum in der Ginnheimer Straße 24 bis 26 schützen05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren22.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Ginnheimer Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2202
Betreff: Schulwegsicherung Franckeschule Im Rahmen der Schulwegsicherung wurden bereits die Verkehrszeichen (VZ) 136-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Achtung! Kinder" in beiden Fahrtrichtungen der Ginnheimer Straße bzw. Ginnheimer Landstraße aufgestellt sowie durch entsprechende Piktogramme auf der Fahrbahn noch verdeutlicht. Die angebrachten Hinweise sind keine offiziellen Verkehrszeichen gemäß der StVO und können daher nicht angeordnet werden. Eventuell können zusätzlich wie üblich zu Schuljahresbeginn die Banner der Verkehrswacht an geeigneten Stellen angebracht werden, hierzu wird mit der Verkehrswacht Kontakt aufgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2018OFOF 639/2Schulwegsicherung FranckeschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2018OMOM 3599Schulwegsicherung FranckeschuleDirektanregung
- 26. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2202Schulwegsicherung FranckeschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab