Die Koalitionsvereinbarung bezüglich des Schaffens von Sozialwohnungen auch für die Seniorenwohnanlage in Rödelheim umsetzen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 218
Betreff: Die Koalitionsvereinbarung bezüglich des Schaffens von Sozialwohnungen auch für die Seniorenwohnanlage in Rödelheim umsetzen Bei einem Koalitionsvertrag, hier konkret auf kommunaler Ebene der Stadt Frankfurt am Main zwischen den Parteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen für die Wahlperiode 2011 bis 2016 geschlossen, handelt es sich zunächst um eine Absichtserklärung der Mehrheitskoalition in der Stadtverordnetenversammlung, welche Projekte oder politischen Linien im betreffenden Zeitraum verfolgt bzw. umgesetzt werden sollen. Diese Projekte oder Leitlinien bedürfen jedoch gemäß der rechtlichen Vorgaben in der Regel einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung, bevor sie in der Verwaltung der Stadt Frankfurt berücksichtigt, bzw. umgesetzt werden können. Im besagten Koalitionsvertrag wird Folgendes ausgeführt: "Bei Wohnneubauprojekten, bei denen die Stadt über Bebauungspläne oder städtebauliche Verträge entsprechenden Einfluss nehmen kann, sollen künftig generell 30% für den geförderten Wohnungsbau reserviert werden." Am 22.05.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Beschluss § 4542 im Sinne dieser Absichtserklärung festgelegt, dass im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen - soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind - städtebauliche Verträge mit dem Ziel abgeschlossen werden, 30% der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschossfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Bezüglich der Seniorenwohnanlage ist festzuhalten, dass das Vorhaben - unbeachtlich der Frage, ob es sich bei dem Bauprojekt um einen Um- oder Neubau handelt - auf Basis des bestehenden Planungsrechts im Geltungsbereich von rechtgültigen Fluchtlinienplänen genehmigt wurde und es sich somit nicht um ein Projekt handelt, welches gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses § 4542 aus der (Neu-) Aufstellung eines Bebauungsplanes resultierte. Zur Frage der Anzahl der Belegungsbindungen in der Seniorenwohnanlage verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme ST 1497 vom 09.10.2015.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2015OFOF 547/7Die Koalitionsvereinbarung bezüglich des Schaffens von Sozialwohnungen auch für die Seniorenwohnanlage in Rödelheim umsetzen!Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 2. Oktober 2015BB 357Integriertes Stadtentwicklungskonzept Frankfurt am Main 2030 hier: Eckpunktepapier für die weitere Stadtentwicklung von Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 3. November 2015OMOM 4678Die Koalitionsvereinbarung bezüglich des Schaffens von Sozialwohnungen auch für die Seniorenwohnanlage in Rödelheim umsetzenDirektanregung
- 1. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 218Die Koalitionsvereinbarung bezüglich des Schaffens von Sozialwohnungen auch für die Seniorenwohnanlage in Rödelheim umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab