Machbarkeitsstudie zum Neubau der Europäischen Schule der Öffentlichkeit präsentieren
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Machbarkeitsstudie zum Neubau der Europäischen Schule. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit nur eingeschränkt beurteilt werden kann und dass Abstimmungen zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Studie gibt zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit nur sehr eingeschränkt Auskunft. Erfahrungsgemäß interessiert jedoch die Öffgentlichkeit, auf welcher Grundlage die Schule plaungsrechtlich genehmigt werden soll. Entsprechend werden Abstimmungen zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung der Europäischen Schule durch den Magistrat erfolgen.
Die Studie wurde vom Magistrat bereits sowohl im Ausschuss für Bildung und Schulbau als auch im Ausschuss Planen, Wohnen Städtebau sowie vor Vertretern der Ortsbeiräte 4 und 11 vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2022OFOF 344/11Machbarkeitsstudie zum Neubau der europäischen Schule der Öffentlichkeit präsentierenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. November 2022OMOM 3096Machbarkeitsstudie zum Neubau der Europäischen Schule der Öffentlichkeit präsentierenDirektanregung
- 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 2169Machbarkeitsstudie zum Neubau der Europäischen Schule der Öffentlichkeit präsentierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab