Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bebauungen
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass bei zukünftigen Bebauungen artenschutzrechtliche Belange bereits berücksichtigt werden. Es werden Maßnahmen ergriffen, um den Erhaltungszustand geschützter Arten zu sichern und auf die Bedeutung des Artenschutzes aufmerksam gemacht.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Bei Bebauungsplanverfahren oder auch Baugenehmigungen werden artenschutzrechtliche Belange bereits heute berücksichtigt. Sind zu schützende Tier- oder Pflanzenarten betroffen, sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen bzw. der Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Erhaltungszustand der streng geschützten Arten (Vogelschutzrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) darf nicht verschlechtert werden. Gegebenenfalls sind Ersatzmaßnahmen, wie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, an anderer Stelle zu treffen. Mit Initiativen, wie die Plakataktion Artenschutz "Ich will Frankfurter/in bleiben" will der Magistrat allgemein für den Artenschutz und hierüber auch z. B. auf Nistmöglichkeiten für Vögel hinweisen und sensibilisieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2020OFOF 896/3Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen BebauungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juni 2020OAOA 588Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen BebauungenAnregung
- 14. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2163Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen BebauungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab