Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 215
Betreff: Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim Aus Sicht des Magistrats gibt es aktuell keine prekäre Raumsituation für Vereinstätigkeiten, nur vereinzelt wurde der Wunsch von Privatpersonen nach bezahlbaren Räumlichkeiten für private Feiern geäußert. Noch im Laufe dieses Jahres planen die Quartiersmanager/Innen eine Aufstellung aller anmietbaren Räume in Fechenheim, um hier für mehr Transparenz zu sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2017OFOF 137/11Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. März 2017EAEA 72Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von FechenheimEtatanregung
- 18. September 2017STST 1789Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von FechenheimStellungnahme
- 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 215Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab