Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1789
Betreff: Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2017OFOF 137/11Haushalt 2017 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. März 2017EAEA 72Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von FechenheimEtatanregung
- 18. September 2017Sie sind hierSTST 1789Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von FechenheimStellungnahme
- 9. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 215Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab