Poller in der Walter-Hesselbach-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Aufstellung von Pollern in der Walter-Hesselbach-Straße abgelehnt. Die Gründe hierfür sind, dass der vorhandene Stahlabweiser nicht weiter versetzt werden kann und keine besondere Beschwerdelage vorliegt. Zudem gibt es keine Hinweise auf unzulässiges Parken in diesem Bereich.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Dies liegt an den folgenden Gründen: Wie vom Ortsbeirat aufgeführt, ist es nicht möglich, den bereits vorhandenen Stahlabweiser noch weiter in Richtung Fahrbahn zu versetzen. Gemäß Auskunft der städtischen Verkehrspolizei liegt in diesem Bereich keine besondere Beschwerdelage vor. Über die Anregung hinaus gibt es keine Hinweise darüber, dass die Kurven in diesem Bereich zugeparkt werden. Der Magistrat hält Sperrflächen hier deshalb nicht für notwendig. Die Straßenlaterne im Kurvenbereich sollte ein unzulässiges Parken bereits verhindern. Auch dort sind dem Magistrat bislang keine weiteren Beschwerden bekannt. Bei einzelnen Vergehen kann die städtische Verkehrspolizei kontaktiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2021OFOF 54/10Poller in der Walter-Hesselbach-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juli 2021OMOM 511Poller in der Walter-Hesselbach-StraßeDirektanregung
- 29. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2159Poller in der Walter-Hesselbach-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab