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Poller in der Walter-Hesselbach-Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Poller an der Kurve der Walter-Hesselbach-Straße zu installieren, um das Parken an der Ecke zu unterbinden. Dies soll das nicht erlaubte Parken im verbotenen Bereich gemäß § 12 Abs. 1 StVO verhindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Poller an der Kurve der Walter-Hesselbach-Straße (gelber Pfeil) zu installieren sowie die Fahrbahn entsprechend zu markieren, um das Parken direkt an der Ecke zu unterbinden.

Begründung

Durch die Anbringung von Pollern wird das nicht erlaubte Parken gem. § 12 Abs. 1 StVO im verbotenen Bereich verhindert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juni 2021OFOF 54/10Poller in der Walter-Hesselbach-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. Juli 2021Sie sind hier
    OMOM 511Poller in der Walter-Hesselbach-Straße
    Direktanregung
  3. 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2159Poller in der Walter-Hesselbach-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 5 · 02.11.2021
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

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