Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Antrag zur Schaffung eines Fahrradwegs am Gerhart-Hauptmann-Ring. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme nicht im aktuellen Maßnahmenpaket enthalten ist und eine Projektgruppe für fahrradfreundliche Stadtentwicklung gebildet werden muss. Eine vollständige Umgestaltung der Straße ist derzeit nicht möglich.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gerhart-Hauptmann-Ring — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Illegale Sperrmüllplätze Gerhart-Hauptmann-Ring 123 bis 127 und 28412.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Neue Feuerwehrzufahrten in der Nordweststadt17.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 22004.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gerhart-Hauptmann-Ring per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 29.08.2019, § 4424, dem Antrag NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zugestimmt. Die beantragte Maßnahme für den Gerhart-Hauptmann-Ring ist gemäß Beschlussausfertigung § 4424 zur Vorlage M 47 vom 29.08.2019 allerdings nicht im Maßnahmenpaket enthalten. Zum Bau weiterer Radwege in Frankfurt am Main ist die Schaffung der Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" Voraussetzung. Für diese Projektgruppe sind acht Stellen für technische Angestellte vorgesehen. Die Projektgruppe wird sich - sobald die Stellen besetzt sind - mit den im Antrag NR 895 aufgelisteten priorisierten Maßnahmen sowie mit weiteren Radverkehrsprojekten befassen. Der Gerhart-Hauptmann-Ring befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone, in denen benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen gemäß Straßenverkehrsordnung unzulässig sind. In Einbahnrichtung verläuft der Fahrradverkehr im Mischverkehr und ist somit gleichberechtigter Verkehrsteilnehmender. Im Bedarfsfall können Ausweichstellen am Fahrbahnrand (z. B. Grundstückszufahrten) genutzt werden, um schnellere Verkehrsteilnehmende vorbei fahren zu lassen. Um eine fahrradfreundlichere Ausgestaltung der Straße zu erreichen, kommt gegebenenfalls eine Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße in Frage. Hierfür wären unter Umständen partiell bauliche Maßnahmen erforderlich (z. B. Schaffung von Ausweichstellen zu Lasten von Längsparkständen, Verbesserung von Sichtachsen etc.). Diese Möglichkeit ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Eine komplette bauliche Umgestaltung der Straße ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht darstellbar und wäre nur im Rahmen einer anstehenden Straßensanierung prüffähig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2019OFOF 483/8Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-RingOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Oktober 2019OMOM 5211Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-RingDirektanregung
- 7. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 214Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-RingStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab