Sommergarten für das Cafe Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Genehmigung für eine Außengastronomie am Cafe Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70 abgelehnt, da das Gebiet zum Bewohnerparkgebiet gehört und keine Außengastronomie genehmigt werden kann. Eine Alternativfläche wurde angeboten, jedoch abgelehnt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Eckenheimer Landstraße 70 gehört zum Bewohnerparkgebiet 22, welches am 22. November 2021 auf das monetäre bewirtschaftete Bewohnerparken umgestellt wurde. In einem solchen Bereich kann der Magistrat derzeit keine Außengastronomie genehmigen und hat der Antragstellerin diesen Sachverhalt bereits ausführlich erläutert. Auch wurde eine Alternativfläche an der Hauswand angeboten, die von der Antragstellerin abgelehnt wurde.
Hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass es für private wirtschaftliche Nutzungen keinen Anspruch auf öffentliche Flächen gibt. Eine Genehmigung zur Sondernutzung kann nur im Rahmen des Möglichen erteilt werden. Dabei wird immer auf den Gleichbehandlungsgrundsatz geachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2022OFOF 280/3Sommergarten für das Cafe Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Mai 2022OMOM 2113Sommergarten für das Cafè Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70Direktanregung
- 16. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2141Sommergarten für das Cafe Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab