Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau
Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet den Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau und prüft dessen Verwendung bei Erneuerungen und Sanierungen. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Belastbarkeit auf Industriestraßen und den höheren Kosten im Vergleich zu herkömmlichem Asphalt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. bis 3. Der Magistrat hat aufgehellten Asphalt bereits bei verschiedenen Projekten verbaut und begrüßt grundsätzlich den Einsatz von hellem Asphalt im öffentlichen Raum. Daher wird bei der grundhaften Erneuerung sowie bei Sanierungsarbeiten geprüft, ob dieser Belag eingesetzt werden kann. Heller Asphalt wird noch nicht bei allen Straßenbaumaßnahmen eingesetzt. Das hat verschiedene Gründe. Zum einen wird derzeit untersucht, inwieweit heller Asphalt im Bereich von Industriestraßen eingesetzt werden kann. Die Asphaltdecke muss auf diesen Straßen den besonderen Belastungen durch den Schwerverkehr standhalten. Zum anderen muss geprüft werden, ob eine helle Asphaltdeckschicht auf einen bestehenden Unterbau im Rahmen einer Deckensanierung verwendet werden kann und wie sich eine solche Deckschicht bei Nässe verhält. Schließlich weist der Magistrat darauf hin, dass heller Asphalt aktuell rund drei- bis viermal so teuer ist wie herkömmlicher Asphalt. Darüber hinaus müssen auch die Kosten für die Unterhaltung der Verkehrsflächen berücksichtigt werden. Schließlich entstehen durch Wiederherstellungen im Zuge von Aufgrabungen durch die Ver- und Entsorgungsträger ebenfalls Zusatzkosten. Der Magistrat wird diese Aspekte jeweils im Vorfeld einer Baumaßnahme prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2019OFOF 490/8Einsatz von hellem Asphalt im StraßenbauOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Oktober 2019OMOM 5213Einsatz von hellem Asphalt im StraßenbauDirektanregung
- 7. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 213Einsatz von hellem Asphalt im StraßenbauStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab