Unterliederbach/Sossenheim: Illegales Parken auf Wiese am Strandbad Höchst unterbinden
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2133
Betreff: Unterliederbach/Sossenheim: Illegales Parken auf Wiese am Strandbad Höchst unterbinden Das Grundstück des Tillybades befindet sich im Eigentum der BäderBetriebe Frankfurt GmbH, wird allerdings seit 1994 nicht mehr für öffentlichen Badebetrieb genutzt. Das ehemalige Freibad ist heute an einen Angelsportverein verpachtet und in großen Teilen der Natur überlassen. Angrenzend an das Tillybadgelände wird durch den Höchster Schwimmverein ein vereinseigenes Freibad betrieben, das den Mitgliedern zugänglich ist. Weiter befindet sich in direkter Nachbarschaft das Gelände des Kleingartenvereins Frankfurt-Höchst e. V. Nach Beobachtung der BäderBetriebe Frankfurt wurde im Sommer 2018 aufgrund des 125-jährigen Bestehens des Höchster Schwimmvereines vor dem Vereinsbad illegal geparkt. Es ist davon auszugehen, dass die Situation nun nach Ende der Jubiläumsveranstaltungen wieder geordnet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, käme eine Intervention des liegenschaftsverwaltenden Amtes in Betracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2018OFOF 742/6Unterliederbach/Sossenheim: Illegales Parken auf Wiese am Strandbad Höchst unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. August 2018OMOM 3401Unterliederbach/Sossenheim: Illegales Parken auf Wiese am Strandbad Höchst unterbindenDirektanregung
- 16. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2133Unterliederbach/Sossenheim: Illegales Parken auf Wiese am Strandbad Höchst unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab