Unterliederbach/Sossenheim: Illegales Parken auf Wiese am Strandbad Höchst unterbinden
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Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3401 entstanden aus Vorlage: OF 742/6 vom 22.07.2018
Betreff: Unterliederbach/Sossenheim: Illegales Parken auf Wiese am Strandbad Höchst unterbinden Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen gegen das zunehmende illegale Parken auf der Wiese vor dem Gelände des Höchster Schwimmvereins 1853 e. V. (Tillybad) vorzugehen. Dabei ist neben der Absperrung der Wiese auch die Herrichtung des alten Parkplatzes zu prüfen.
Begründung: Es wird berichtet, dass auf der genannten Fläche vermehrt Autos abgestellt werden. Der Boden ist unbefestigt, Umweltschäden sind zu befürchten. Im Sommer besteht zusätzlich eventuell auch Brandgefahr durch heiße Auspuffrohre auf trockenem Gras. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2133 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2018OFOF 742/6Unterliederbach/Sossenheim: Illegales Parken auf Wiese am Strandbad Höchst unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. August 2018Sie sind hierOMOM 3401Unterliederbach/Sossenheim: Illegales Parken auf Wiese am Strandbad Höchst unterbindenDirektanregung
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2133Unterliederbach/Sossenheim: Illegales Parken auf Wiese am Strandbad Höchst unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats