Abschließbare Behindertenparkplätze im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Einrichtung abschließbarer Behindertenparkplätze im Ortsbezirk 10 abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf der Straßenverkehrs-Ordnung, die solche Sicherungen nicht vorsieht und die Zugänglichkeit für berechtigte Nutzer:innen als problematisch erachtet. Das erwartete Ergebnis ist die Beibehaltung der aktuellen Regelungen ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anregung wird abgelehnt. Eine Sicherung von Behindertenparkplätzen mit Pollern oder den hier genannten "Bügeln" sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht vor. Das Spektrum der nach Straßenverkehrsrecht möglichen Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) und der Rahmen der jeweiligen Zulässigkeit ist in der StVO umfassend geregelt. Diese sind dafür gedacht, Gefahren für die Gesamtheit der Verkehrsteilnehmer.innen abzuwenden. Nach dem Grundsatz der Reduzierung und Verschlankung der VZ und VE sind Doppelregelungen unzulässig. Allein durch die Beschilderung für den Parkplatz ist eindeutig geregelt, dass dort das Parken anderer Verkehrsteilnehmer:innen unzulässig ist.
Auch ist die Anregung sachfremd, da der Zugang zu den Sonderparkplätzen für die Berechtigten grundsätzlich erschwert wird. Diese oder ihre Begleitpersonen müssten ihre Fahrzeuge verlassen und sich zuerst einmal Zugang zu den Parkplätzen verschaffen. Auch gilt es zu bedenken, dass die erteilten blauen Ausweise einzig an die Nutzer:innen gebunden sind und für jedes Fahrzeug gelten, mit dem die Nutzer:innen jeweils befördert werden.
Berechtigte Nutzer:innen haben die Möglichkeit, unbefugt parkende Kfz über das Verkehrssicherheitstelefon (069/212-36360) zu melden. In der Regel erfolgt, wie bei allgemeinen Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderung auch durch Zusatzzeichen klar erkennbar, eine verzuglose Abschleppmaßnahme.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2022OFOF 336/10Abschließbare Behindertenparkplätze im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Mai 2022OMOM 2233Abschließbare Behindertenparkplätze im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 16. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2127Abschließbare Behindertenparkplätze im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab