Unnötige Fahrten im Karpfenweg unterbinden
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2116
Betreff: Unnötige Fahrten im Karpfenweg unterbinden Der Anregung des Ortsbeirates wird entsprochen. Am Karpfenweg wird in Höhe der Westhafenbrücke das Verkehrszeichen (VZ) 260 Straßenverkehrs-Ordnung "Verbot der Zufahrt" (StVO) und VZ 1020-30 StVO "Anlieger frei" aufgestellt, um so dem Radverkehr weiterhin die Zufahrt zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2019OFOF 1003/1Unnötige Fahrten im Karpfenweg unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. August 2019OAOA 443Unnötige Fahrten im Karpfenweg unterbindenAnregung
- 18. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2116Unnötige Fahrten im Karpfenweg unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab