Frankfurter Sozialbericht
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2002, ST 2107
Betreff:
Frankfurter Sozialbericht
Wie in vielen anderen Großstädten auch, konzentrieren sich in bestimmten Gebieten Frankfurts benachteiligte Personen. Neben geringem Einkommen und Arbeitslosigkeit gibt es eine Reihe weiterer, mehr auf der Verhaltensebene angesiedelter, Merkmale, die auf besondere Problembelastungen hindeuten (Konflikte zwischen Alteingesessenen und Zuwanderern, familiäre Konflikte, Einsamkeit etc.).
In der 1997 erschienenen Sozialraumanalyse des Dezernats für Soziales und Jugend waren 45 Problemgebiete (mit Straßen und Hausnummern) aufgeführt worden, von denen 32 mit "mittlerer" und "hoher" Problemverdichtung näher betrachtet wurden. Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Februar 1998 sollte diese "alte" Sozialraumanalyse fortgeschrieben und künftig in die Sozialberichterstattung integriert werden. Deshalb ist im Rahmen des Sozialberichts die Nennung und Beschreibung der jeweils unterschiedlichen Belastung dieser und weiterer Problemgebiete aufgenommen worden.
Die Einstufung eines Wohngebietes als problembelastet wird, hierauf wurde im Sozialbericht (S. 34) ausdrücklich hingewiesen, von den jeweiligen (und durchaus unterschiedlichen) Maßstäben der beurteilenden Fachleute in den 11 Sozialrathäusern mit beeinflusst. Um nicht allein von den Maßstäben der einschätzenden Experten abhängig zu sein, wurden folgende Vorkehrungen getroffen:
- Erstens mussten die neu benannten Gebiete eine überdurchschnittliche Sozialhilfequote aufweisen.
- Zweitens wurden alle uns bekannten Stadtteilarbeitskreise und alle Regionalräte angeschrieben und gebeten, den selben Fragebogen auszufüllen, den auch die Sozialrathäusern bekommen haben. Leider haben nur wenige Stadtteilarbeitskreise und Regionalräte sich hieran beteiligt.
- Drittens wurden alle vorhandenen Informationen über alle "alten" und neu benannten Problemgebiete (inklusive der wenigen eingegangenen Einschätzungen von Stadtteilarbeitskreisen und Regionalräten) zusammengestellt und den Sozialrathäusern mit der Bitte um Überprüfung und ggf. Revision ihrer Einschätzungen zur Verfügung gestellt.
Was ein Problemgebiet ist, kann man nur z.T. aus objektiven Merkmalen (Sozialhilfequote, Quote der Leistungen der Jugendhilfe o.ä.) ableiten. Es gibt keine allgemein anerkannten Maßstäbe, anhand derer man sagen könnte, dass eine bestimmte Häufung von Sozialhilfeempfängern, Alleinerziehenden, straffällig gewordenen Jugendlichen o.ä. aus einem Wohngebiet ein Problemgebiet macht. Auch in anderen Städten werden deshalb - wie im Frankfurter Sozialbericht - bei der Suche nach Problemquartieren objektive sozialstrukturelle Merkmale mit der Problemwahrnehmung von Experten zusammengeführt. Ohne die Einschätzung von Experten ist es zudem i.d.R. nicht möglich, Problemgebiete räumlich abzugrenzen, da solche Gebiete meist nicht mit bereits vorhandenen räumlichen Gliederungen (z.B. den Stadtbezirken) zusammenfallen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Darstellung der Methodik auf den Seiten 33ff. im Teil V des Frankfurter Sozialberichts.
Der Magistrat wird auch in Zukunft - sei es im Rahmen der Sozialberichterstattung, sei es in anderen Zusammenhängen - eine Abgrenzung und Beschreibung von Wohngebieten mit Problemverdichtungen vornehmen. Der Versuch, besonders problembelastete Wohngebiete zu identifizieren, dient dem Zweck, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die soziale Entwicklung in unserer Stadt zu informieren. Erst durch die Benennung solcher Gebiete und den Versuch, ihr jeweiliges Problemprofil zu bestimmen, wird es möglich, eine fundierte Debatte über die Notwendigkeit von Gegenmaßnahmen und die Priorität von Zielgebieten einzuleiten. Des Weiteren ist es ohne eine Abgrenzung von Zielgebieten mit besonderen Problembelastungen nicht möglich, den Erfolg von sozialraumbezogenen Maßnahmen zu beurteilen, die eingeleitet wurden, um in den betreffenden Gebieten bestimmte Defizite auszugleichen, Missstände zu beheben oder negative Entwicklungen schon in der Anfangsphase zu stoppen.
Die Veröffentlichung der von den Experten der Sozialrathäuser abgegebenen Problemwahrnehmungen verstößt nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Trotzdem hat es auf die Veröffentlichung dieser Problemgebiete (mit Straßen und Hausnummern), insbesondere in der Presse, negative Reaktionen gegeben. Der Magistrat wird deshalb prüfen, in welcher Weise zukünftig die Veröffentlichung von kleinräumigen Daten erfolgen kann. Dabei gilt es einerseits dem berechtigten Informationsbedürfnis von Politik, Verwaltung und Fachebene Rechnung zu tragen, um sozialräumlich planen und steuern zu können. Andererseits sind die Persönlichkeitsrechte der Bewohner zu beachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2002BB 5701. Risiken für die soziale Stadt .Erster Frankfurter Sozialbericht. 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht .Segregation und Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen. und Bericht über die ArbMagistratsbericht
- 19. August 2002OFOF 346/5Frankfurter SozialberichtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2002OMOM 1576Frankfurter SozialberichtDirektanregung
- 5. Dezember 2002Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2107Frankfurter SozialberichtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab