Beschilderung "Sackgasse" ergänzen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, das Verkehrszeichen "Sackgasse" durch das Zeichen "Für Fußgänger durchlässige Sackgasse" zu ersetzen. Dies geschieht, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Ein Zusatzschild für LKW kann aufgrund der Straßenverkehrsordnung nicht angeordnet werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass Verkehrszeichen (VZ) 357 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Sackgasse" gegen das VZ 357-51 StVO "Für Fußgänger durchlässige Sackgasse" auszutauschen. Das Zusatzschild "keine Wendemöglichkeit für LKW" ist in der StVO nicht vorgesehen und kann deshalb nicht angeordnet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2023OFOF 232/15Beschilderung „Sackgasse“ ergänzenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 28. April 2023OMOM 3876Beschilderung „Sackgasse“ ergänzenDirektanregung
- 16. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2099Beschilderung "Sackgasse" ergänzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab