Nied: Kurzzeitparken in Alt-Nied
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Alt-Nied — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Erhalt der Grillstation „Nied Kirche“ und Prüfung einer rechtssicheren Fortführung am bestehenden Standort05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2097
Betreff: Nied: Kurzzeitparken in Alt-Nied In Alt-Nied ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen nur mit einer Parkscheinregelung möglich. Parkscheibenregelungen kommen nur in ländlich geprägten Stadtteilen in Frage. In der Oeser Straße ist die Einrichtung von Kurzzeitparken nur auf der südlichen Seite möglich. Dort sind jedoch lediglich sieben Parkplätze vorhanden. Um einen Parkscheinautomaten wirtschaftlich betreiben zu können, müssen bei einer Parkscheinregelung mindestens 10 Parkplätze vorhanden sein. Insofern eine Einrichtung von Kurzzeitparken mittels Parkscheinregelung in Alt-Nied gewünscht wird, bittet der Magistrat um einen entsprechenden Antrag.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2019OFOF 1059/6Nied: Kurzzeitparken in Alt-NiedOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 13. August 2019OMOM 4855Nied: Kurzzeitparken in Alt-NiedDirektanregung
- 18. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2097Nied: Kurzzeitparken in Alt-NiedStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab