Grunderneuerung der Talstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208
Betreff: Grunderneuerung der Talstraße a) Planung: Der Magistrat hat die Vorplanung für die Grundsanierung der Talstraße im Abschnitt zwischen "An der Grünhohl" und der "Bonifatiusstraße" an ein Planungsbüro vergeben. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates vom 01.07.2016, OM 284, zur Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße, wird der Planungsauftrag "Talstraße" um diesen Abschnitt erweitert. Die ämterübergreifende Abstimmung der Vorplanung ist eingeleitet und der Stadtverordnetenversammlung wird in 2017 eine Vorplanungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die nach dem Stadtverordnetenbeschluss aufzunehmende Entwurfs- und Ausführungsplanung inkl. einer Kostenberechnung kann voraussichtlich bis Ende 2017 abgeschlossen werden.
b) Anmeldung von Investitionsmitteln: Voraussetzung für die Anmeldung von Investitionsmitteln zu den nächst erreichbaren Haushaltsberatungen Anfang 2018 für die Jahre 2019 ff. ist die unter Punkt a) beschriebene, vorab durch das Revisionsamt zu prüfende Kostenberechnung.
c) Bau- und Finanzierungsvorlage / Realisierung: Eine Bau- und Finanzierungsvorlage kann in den Geschäftsgang gegeben werden, sobald die benötigten Investitionsmittel in der Folge eines Stadtverordnetenbeschlusses zum Haushalt 2019 und dessen Genehmigung durch das Land Hessen zur Verfügung stehen. Nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Bau- und Finanzierungsvorlage wird die Realisierung beauftragt, was in Anbetracht der erfahrungsgemäß notwendigen Zeitabläufe für die oben genannten Verfahrensschritte frühestens im 3. Quartal 2019 möglich sein wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2016OFOF 60/12Grunderneuerung der TalstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2016OMOM 554Grunderneuerung der TalstraßeDirektanregung
- 20. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 208Grunderneuerung der TalstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab