Fechenheimer Industriepark als Sondermülllager?
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2078
Betreff: Fechenheimer Industriepark als Sondermülllager? Zu Frage 1: Innerhalb des Industrieparks Fechenheim gibt es zwei nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Lagerstandorte für die Holzschwellen. Eines befindet sich direkt am Biomassekraftwerk Fechenheim (BKF) und ein weiteres im Südwesten des Industrieparks. Die Lagerplätze haben eine Größe von ca. 1.500 m2 und ca. 3.000 m2. Zu Frage 2: Die zwei Lagerflächen sind wie im erteilten Genehmigungsbescheid des RP Darmstadt vorgeschrieben befestigt. Sie sind jeweils mit einer eigenen, den gesetzlichen Prüfpflichten unterliegenden, Kanalentwässerung an die Biologische Abwasseraufbereitungsanlage des Industrieparks angeschlossen. Zu Frage 3: Aufgrund der erteilten Genehmigung des RP Darmstadt und der Ergebnisse der vorgenommenen Geruchsrasterbegehung ist eine Lagerung der Schwellen in einer geschlossenen Lagerhalle nicht notwendig. Zu Frage 4: Es wurde eine Arbeitsplatzbegehung und -untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse dem RP Darmstadt vorliegen. Hieraus ergeben sich keine besonderen Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter. Zu Frage 5: Die Holzschwellen werden sowohl per Bahn als auch per LKW angeliefert. Der Entsorgungsradius verschiebt sich aufgrund der jeweiligen Bautätigkeiten der Deutschen Bahn stetig. Im ersten Halbjahr 2018 waren 11 % des gesamten Brennstoffes des Biomassekraftwerks Holzschwellen. Von diesem Anteil wurde 41 % per Schiene angeliefert. Im Bereich der Entsorgung stellt dies einen Spitzenwert dar. Im ersten Halbjahr 2018 wurden ca. 57 % des gesamten Brennstoffes aus der Region (70 km um Frankfurt am Main) zur Entsorgung angeliefert. Das BKF stellt somit einen wichtigen Baustein im Abfallentsorgungskonzept der Region Rhein-Main dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2018OFOF 398/11Fechenheimer Industriepark als Sondermülllager?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. August 2018VV 960Fechenheimer Industriepark als Sondermülllager?Anfrage
- 12. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2078Fechenheimer Industriepark als Sondermülllager?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab