Entfernung des Spontangrüns auf den öffentlichen Bürgersteigen und Plätzen im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der regelmäßigen Entfernung von Spontangrün auf Gehwegen durch die FES GmbH, um Unfallgefahren zu minimieren. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Überwüchse von Liegenschaften von den Eigentümern selbst zurückgeschnitten werden müssen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Generell wird Spontangrün auf Gehwegen von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) regelmäßig im vertraglich vereinbarten Umfang entfernt. Die vertragliche Regelung sieht vor, dass Spontangrün auf Gehwegen zu beseitigen ist, wenn durch dieses eine erhöhte Unfallgefahr entsteht. Über den vertraglich fixierten Umfang hinaus entfernt die FES GmbH im Einzelfall, der Kapazität angepasst, unter dem Hauptaspekt der Verkehrssicherung, Wildkraut an stark bewachsenen Stellen im Stadtgebiet. Dies geschieht durch den Einsatz mechanischer Mittel, zum Beispiel durch Spezialfahrzeuge mit Wildkrautbesen und Freischneidegeräten. Der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln ist in Frankfurt am Main aus Gründen des Umweltschutzes nicht erlaubt. Die FES GmbH hat die Betriebsstättenleitungen innerhalb des Ortsbezirks informiert und wird dahingehend Überprüfungen vornehmen. Konkrete Stellen können dem Umweltamt (Tel. 069-212-39143; E-Mail: strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) künftig gerne direkt mitgeteilt werden, sodass gegebenenfalls auf eine schnelle Entfernung eingewirkt werden kann. Anzumerken ist, dass die auf den Bildern dargestellten Überwüchse, das heißt Bepflanzungen, die von den Liegenschaften auf den öffentlichen Gehweg ragen, von den entsprechenden Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern selbst zurückzuschneiden sind. Hier kann das Amt für Straßenbau und Erschließung - als Baulastträger - auf die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer einwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2021OFOF 166/5Entfernung des Spontangrüns auf den öffentlichen Bürgersteigen und Plätzen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2021OMOM 794Entfernung des Spontangrüns auf den öffentlichen Bürgersteigen und Plätzen im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 19. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2073Entfernung des Spontangrüns auf den öffentlichen Bürgersteigen und Plätzen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab