Entfernung des Spontangrüns auf den öffentlichen Bürgersteigen und Plätzen im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Spontangrün auf den öffentlichen Bürgersteigen und Plätzen im Ortsbezirk 5 zu entfernen, da es in erheblichem Umfang sprießt und das Stadtbild negativ beeinflusst. Eine zeitnahe und dauerhafte Lösung wird angestrebt.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, das Spontangrün auf den öffentlichen Bürgersteigen und Plätzen im Ortsbezirk 5 zeitnah zu entfernen.
Begründung
Auf den öffentlichen Bürgersteigen und Plätzen im Ortsbeirat 5 sprießt das Spontangrün in erheblichem Umfang. In Teilen bietet das Stadtbild einen verwahrlosten Anblick. Hier ist schnellstens dauerhaft Abhilfe zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2021OFOF 166/5Entfernung des Spontangrüns auf den öffentlichen Bürgersteigen und Plätzen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2021Sie sind hierOMOM 794Entfernung des Spontangrüns auf den öffentlichen Bürgersteigen und Plätzen im Ortsbezirk 5Direktanregung
- 19. November 2021Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2073Entfernung des Spontangrüns auf den öffentlichen Bürgersteigen und Plätzen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats