Goldstein: Einrichtung von Behindertenparkplätzen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anfrage zur Einrichtung von Behindertenparkplätzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Parkregelungen notwendig sind, um die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten. Ein Behindertenparkplatz kann auf dem Gelände des Kleingartenvereins eingerichtet werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
In Abstimmung mit dem Kleingartenverein wurde 2007 auf der südlichen Seite der Stichstraße das Parken für PKW mittels Verkehrszeichen (VZ) 315 "Gehwegparken" i.V.m. Zusatz VZ 1010-58 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "nur PKW" beschildert. Vor Hausnummer 27 (Vereinslokal) wurde durch VZ 286 StVO bis zum Wendehammer das Be- und Entladen zugelassen. Im gesamten Wendehammer und auf der Nordseite der Stichstraße ist aufgrund der schmalen Fahrbahn Haltverbot eingerichtet worden. Diese Reglungen sind notwendig, um der Müllabfuhr und Einsatzfahrzeugen, wie Notarzt und Feuerwehr, die Zufahrt zu ermöglichen. Sollte der Kleingartenverein den Bedarf eines Behindertenparkplatzes sehen, kann dieser auf dem eigenen Gelände eingerichtet werden. Die Andienung des Lokals ist über die Ladezone vor Hausnummer 27 gesichert. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2020OFOF 1360/6Goldstein: Einrichtung von BehindertenparkplätzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2020OMOM 6481Goldstein: Einrichtung von BehindertenparkplätzenDirektanregung
- 27. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2066Goldstein: Einrichtung von BehindertenparkplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab