Müllentsorgung in der Sorben- und Lausitzstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 205
Betreff: Müllentsorgung in der Sorben- und Lausitzstraße Seit Ende November 2013 wird die Müllabfuhr in den beiden bezeichneten Straßen im Sinne der Anregung des Ortsbeirates und gemäß der Interessenlage der Anwohnerinnen und Anwohner von der FES GmbH durchgeführt. Die Haushalte im betroffenen Bereich sind am 22.11.2013 per Wurfzettel in die Briefkästen darüber vorab informiert worden, so dass bekannt war, dass die Mülltonnen nicht mehr an einen Bereitstellungsplatz zu verbringen waren. Wegen der Bedenken der Unfallkasse Hessen hinsichtlich der zu schmalen Fahrbahnbreite der Straßen, die für Zwei-Richtungs-Verkehr freigegeben sind (auch an den Stellen der Straßen, wo sich Straßenlaternen im Straßenkörper befinden), geschieht dies unter Vorbehalt und mit großer Vorsicht durch die FES-Lademannschaften. Wegen der Gegebenheiten vor Ort ist aber davon auszugehen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner das Halteverbot im Bereich der beiden Straßen strikt einhalten werden. Bis zum Jahreswechsel 2013/2014 funktionierten die Arbeitsabläufe der Müllabfuhr ohne Störung durch falsch abgestellte Fahrzeuge.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2013OMOM 2591Müllentsorgung in der Sorben- und LausitzstraßeDirektanregung
- 3. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 205Müllentsorgung in der Sorben- und LausitzstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab