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Müllentsorgung in der Sorben- und Lausitzstraße

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2591 entstanden aus Vorlage: OS 25/13 vom 30.10.2013

Betreff: Müllentsorgung in der Sorben- und Lausitzstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung hinsichtlich der Müllentsorgung in der Sorben- und Lausitzstraße in Nieder-Erlenbach herbeizuführen.

Begründung: Seit einem Jahr fährt die FES nicht in die beiden oben genannten Straßen. Als Begründung nennt die FES, dass die Straßen zu schmal für einen Zweirichtungsverkehr sind und für die FES dort dann keine Unfallversicherung bestehe; die Straßen sind jedoch für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Angeblich ragen die Straßenlampen zu weit in die Straße. Seitdem das Wohngebiet bezogen ist, stellen die Anwohner deshalb ihre Mülltonnen in die bis zu 150 Meter entfernte Kurmarkstraße, was mit einer gehörigen Geräuschentwicklung und Aufwand verbunden ist. Der Ortsbeirat hält die gegenwärtige Situation für einen Schildbürgerstreich und hat den Eindruck, dass hier Teile der Stadtverwaltung einen Präzedenzfall schaffen wollen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die FES anzuweisen, auch bei Zweirichtungsverkehr in die Sorben- und Lausitzstraße einzufahren und die Mülltonnen vor den Häusern zu leeren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Oktober 2013Sie sind hier
    OMOM 2591Müllentsorgung in der Sorben- und Lausitzstraße
    Direktanregung
  2. 3. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 205Müllentsorgung in der Sorben- und LausitzstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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